ich denke gerade über das Bestimmtheitsgebot im Strafrecht nach.
Laut Beck online dient das Bestimmtheitsgebot,
Praktisch gilt:um willkürlicher, nicht berechenbarer Bestrafung ohne Gesetz oder aufgrund eines unbestimmten oder rückwirkenden Gesetzes vorzubeugen.
Kann mir jemand ein Beispiel geben für einen unzulässige Auslegung über den Norminhalt / belastende Analogie?Der Rechtsanwender ist bei der Interpretation normativer Begriffe insoweit beschränkt, als er ihnen keine Bedeutung zugrunde legen darf, die die Grenze des Wortlauts aus Sicht des Bürgers überschreitet (BVerfGE 71, 108 (115 f.)). Erfasst sind also nicht nur belastende Analogien im technischen Sinn (→ Rn. 12, → Rn. 12a), sondern auch eine den Norminhalt überdehnende Auslegung
Ich kann mir da nocht nichts drunter vorstellen.
Danke