Wie würdet Ihr diesen Fall strafrechtlich bewerten:
Anwalt bekommt Auftrag Strafanzeige zu erstatten. Nun soll er im damit angestoßenen Strafverfahren als Zeuge vom Hörensagen aussagen. Beweisthema: Ob der Anwalt die Anlagen (E-Mailausdrucke) der Strafanzeige von seinem Mandanten bekommen hat.
Meines Erachtens besteht auch ohne Schweigepflichtentbindungserklärung des nicht greifbaren Mandanten insofern eine Aussagepflicht, da in dem Auftrag eine Strafanzeige zu erstatten und dem darin geäußerten Strafverlangen eine konkludente Entbindung von der Schweigepflicht zu sehen ist.
Ansonsten besteht allerdings die Verschwiegenheitspflicht fort.
Verletzung von Privatgeheimnissen
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