Drogendealer von Polizei erschossen ohne Konsequenzen

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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tomcat86
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Drogendealer von Polizei erschossen ohne Konsequenzen

Beitrag von tomcat86 »

Der Fall ist zwar etwas älter aber ich finde ihn interessant

https://www.muenchen.tv/polizist-erschi ... lt-152620/

Vor allem interessant ist, dass der Polizist der den tödlichen Schuss abgegeben hat nicht belangt wurde.

Frage:

1. War der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt?
ich sage dazu mal nein http://www.rodorf.de/01_polg/55b.htm (Verwaister Link automatisch entfernt)

2. unabhängig von 1. müsste der täter bestraft werden wenn man den "schutz durch die staatsanwaltschaft" fiktiv aufheben würde und es zu einem verfahren kommt?


Wie seht ihr das?
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Tibor
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Drogendealer von Polizei erschossen ohne Konsequenzen

Beitrag von Tibor »

Aus den Artikeln wird nicht klar, warum keine Fahrlässigkeit vorgelegen haben soll. Ohne nähere Kenntnis des Falls kann man wenig/nichts beurteilen.
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tomcat86
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Re: Drogendealer von Polizei erschossen ohne Konsequenzen

Beitrag von tomcat86 »

solltes nicht irrelevant sein ob fahrlässigkeit oder vorsatz vorliegt?

denn egal ob vorsatz oder nicht, wieso sollte das eine oder das andere eine generelle strafbarkeit ausschließen wie in diesem fall "durch dier staatsanwaltschaft gedeckt"

natürlich macht vorsatz oder nicht einen unterschied wenn es darum geht welcher tatbestand zur anwendung kommt, aber ob es einen unterschied macht überhaupt erst nicht vor gericht zu kommen?

wir können ja zwei hypothetische fälle annehmen
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[enigma]
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Re: Drogendealer von Polizei erschossen ohne Konsequenzen

Beitrag von [enigma] »

Wenn der Staatsanwalt nach Prüfung zum Ergebnis kommt, dass der Polizist nicht fahrlässig gehandelt hat und deshalb wahrscheinlich nicht verurteilt wird, wird auch keine Anklage erhoben.
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