Schwerer gemeinschaftlicher Raub

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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justicia22
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Schwerer gemeinschaftlicher Raub

Beitrag von justicia22 »

Hallo ich habe mal eine Frage, wie baue ich die Prüfung bei einem schweren gemeinschaftlichen Raub genau auf.
Mein erster Gedanke war, zuerst 249 I, 25II StGB zuprüfen und
danach 249 I, 250 I, 25 II StGB?

ODER

Direkt 249 I, 250 I, 25 II StGB alles in einem?

Wie ist da denn das genaue Schema ich habe schon viel rumgesucht, aber ein Schema wo eine gemeinsame Prüfung der Mittäter ist habe ich nicht gefunden.

1. TB von 249
a) fremde, bewegliche Sache
b) Wegnahme
c) Nötigungsmittel
d) Mittäterschaft 25 II oder?
2. RW
3. SCHULD
4. Qualifikation 250?
Was muss da alles genau rein?

Danke schon mal für eure Hilfe!
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Justitian
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Re: Schwerer gemeinschaftlicher Raub

Beitrag von Justitian »

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Du willst ja zwei Sachen wissen, wie man Grunddelikt und Qualifikation prüft und wo man die Mittäterschaft einbaut.
Grunddelikt und Qualifikation würde ich immer zusammenprüfen. Die Qualifikation (also § 250 StGB) kommt jedoch in den Tatbestand, auf keinen Fall hinter die Schuld. Etwas anderes gilt nur für die besonders schweren Fälle (z.B. § 243 StGB), da es sich hierbei nicht um echte Qualifikationen sondern bloß um Strafzumessungsregeln handelt. Die werden nach der Schuld geprüft.

§ 25 II StGB taucht im Aufbau immer dort das erste Mal auf, wo der Beteiligte, dessen Strafbarkeit Du gerade prüfst, ein Tatbestandsmerkmal nicht in eigener Person erfüllt hat. Wenn also A bei einem Raub die Gewalt anwendet und B die Sache wegnimmt, musst Du im Gutachten irgendwann zu dem Ergebnis kommen, dass A keine fremde bewegliche Sache weggenommen hat, ihm möglicherweise aber die Wegnahme durch B gem. § 25 II StGB zuzurechnen ist. Dies ist der Fall, wenn A und B Mittäter sind, was einen gemeinsamen Tatplan und eine gemeinsame Tatausführung voraussetzt [...]. Im Übrigen prüfst Du dann ganz normal weiter.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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