Fahrlässige Notwehrprovokation

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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justicia22
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Fahrlässige Notwehrprovokation

Beitrag von justicia22 »

Beispiel: Angenommen jemand springt aus einem Busch hervor und läuft mit erhobenem Baseballschläger auf einen Passanten zu. (sowas wie Horrorclowns)
Dieser denkt das derjenige ihn verletzen oder ihn umbringen will. Hat er aber nicht vor. Die Person wollte eigentlich nur erschrecken.
Wenn jetzt der andere aus Angst anfängt denjenigen zu schlagen und der eigentliche Verursacher keine andere Chance sieht weil der andere so überlegen ist, als diesen mit dem Baseballschläger eine über zu braten. Dann ist das ja ein Fall der Notwehrprovokation oder? Also nicht absichtlich (weil derjenige ja niemand verletzen wollte) sondern fahrlässig oder?
Da gibt es dann ja einen Streit, kann mir zufällig jemand die zwei Meinungen bei der Fahrlässigkeitsprovokation erklären?
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Tibor
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Re: Fahrlässige Notwehrprovokation

Beitrag von Tibor »

"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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