Untreue natürliche Handlungseinheit

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Jora
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Untreue natürliche Handlungseinheit

Beitrag von Jora »

Fallbeispiel:

A ist Kassenwart eines Vereins. Er überweist eine erhaltene Spende in Höhe von 5000 Euro heimlich auf ein gesondertes Konto. Danach finanziert er von diesem Geld ohne Absprache Werbemaßnahmen für den Verein, weil er meint das Geld werde so gut investiert. Der Verein erzielt daraufhin sogar Gewinn.

Kurze Frage. Das Überweisen auf ein gesondertes Konto, das verheimlichen dieses Vorgangs im Rechenschaftsbericht gegenüber dem Verein, und das Finanzieren von Werbemaßnahmen sind ja streng genommen drei Untreuehandlungen. Kann ich die nicht einfach im Rahmen der natürlichen Handlungseinheit zusammen prüfen im Gutachten? Also das man alle drei Handlungen dann als eine natürliche Handlung zusammenfasst. Alle würden ja schließlich auf dem gleichen Tatplan beruhen. Das ist mir beim Tatbestand der Untreue nicht ganz klar geworden. Alle drei Handlung einzeln zu prüfen wäre ja schon sehr ausführlich meiner Meinung nach, wenn nicht sogar falsch ?
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