§ 166 StGB ?? § 167 StGB??

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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sk89
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§ 166 StGB ?? § 167 StGB??

Beitrag von sk89 »

Hallo Liebe Mitglieder,

ich Frage mich bei diesem Fall, wie hat der Bürgermeister B sich strafbar gemacht nach dem StGB?

Ich bin total überfragt und weiss nicht ,was ich prüfen soll?? §166 StGB, §167 StGB? Ich bitte um Hilfe.

E und seine Freundin F sind überzeugte Agnostiker mit einem Hang zur Militanz und wohnen
seit einigen Monaten in einer Kleinstadt im Sauerland. Anlässlich ihrer Wohnsitznahme
hinterlegten sie bei der Stadtverwaltung die Nummer ihres privaten Faxanschlusses, um künftig
per Fax über das Gemeindeleben informiert zu werden. Diesen Bürgerservice bietet die
Stadt seit vielen Jahren an. Kurz vor Ostern erhalten E und F vom Bürgermeister B ein
einseitiges Fax, durch das sie zum Besuch des diesjährigen Osterfeuers bei „Pils und
Schnittkes“ herzlich eingeladen werden.
E und F empören sich. Keinesfalls hatten sie Papier
und Toner ihder res Faxgeräts zur Verfügung stellen wollen, um auf derartige – wie sie meinen
– „Spektakel religiösen Wahns“ hingewiesen zu werden. Sie beschließen, ein Zeichen zu
setzen.

Danke!
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Tibor
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Re: § 166 StGB ?? § 167 StGB??

Beitrag von Tibor »

Auch in Köln werden Hausarbeiten ohne fremde Hilfe bearbeitet.

http://www.kress.jura.uni-koeln.de/site ... 016_17.pdf

Keine Hausarbeitenbesprechung im Forum. Forenregeln lesen und nicht nur "wegdrücken"!

Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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