Guten Tag zusammen,
ich habe ein strukturelles Problem beim Nacharbeiten des Strafrecht AT.
Und zwar geht es in einem Fall darum, dass der T mit einem Schlagstock den O oder seinen Hund verletzen möchte. Er holt also aus und es ist ihm egal, ob er den O oder den Hund trifft - er hält es allerdings nicht für möglich, beide zu treffen. Schlussendlich trifft er nur den Hund. Prüfe ich hier also nur die Sachbeschädigung an dem Hund oder auch die versuchte Körperverletzung an O?
Über Hilfe würde ich mich wirklich freuen - ich weiß nicht weiter..
Danke an Alle im Voraus!
AT / Problem beim strukturellen Aufbau
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Re: AT / Problem beim strukturellen Aufbau
Was wäre die Alternative?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: AT / Problem beim strukturellen Aufbau
Der Threadersteller hat doch schon als erste Alternative genannt, nur die Sachbeschädigung zu prüfen. Antwort: Davon ist abzuraten.Justitian hat geschrieben:Was wäre die Alternative?
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Re: AT / Problem beim strukturellen Aufbau
Vielen Dank für die Antwort!Ingerenz hat geschrieben:Der Threadersteller hat doch schon als erste Alternative genannt, nur die Sachbeschädigung zu prüfen. Antwort: Davon ist abzuraten.