Versicherungsfall: Betrug bei Abrechung?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Keller
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Versicherungsfall: Betrug bei Abrechung?

Beitrag von Keller »

Angenommen es ist 7 Uhr Morgens, ein Herr A hat bei seinem an der Ampel stehenden Auto den Gang rausgenommen und die Handbremse nicht richtig angelegt, so dass das Fahrzeug auf das 40cm davor stehende Fahrzeug der Frau B rollt.

Herr A und Frau B fahren zur Seite und begutachten den Schaden, beide erstellen Fotos des Fahrzeughecks von Frau B. Da der Aufprall bei sehr niedriger Geschwindigkeit war, und der Kontakt genau Nummernschild auf Nummernschild erfolgt können beide keinen äußerlichen Schaden erkennen.

Frau B bittet Herrn A dennoch um seine Kontaktdaten, nur für den Fall das noch was sein sollte.

Bereits kurz nach Mittag hat Herr A einen Anruf der Firma Autoglas Huber auf seiner Mailbox. Im lauf des Nachmittags erfolgt ein zweiter.

Als Herr A am Abend die Firma Autoglas Huber zurück ruft fordert der Inhaber Herr H einen Betrag von 1000€ von Herrn A, für die Neulackierung der Heckstoßstange des Fahrzeugs von Frau B.

Die Firma Autoglas Huber wird auf ihrer sehr unprofessionell wirkenden Homepage als Autoglas Service ausgewiesen. Auf den Fotos, und auf Google Maps erkennt man das die Firma Autoglas Huber sich auf einem Bauernhof befindet. KFZ Reparatur oder Lackierungen sind nicht als Leistungen der Firma Autoglas Huber ausgewiesen.

Herr A fällt auf das die Firma Autoglas Huber in dem Ort ansässig ist in dem er aufgewachsen ist, und ein guter Freund von Herrn A sogar der Nachbar von Autoglas Huber ist.

Dieser Freund berichtet A, das sich die Geschäftsräume der Firma Autoglas Huber auf dem Bauernhof von Herrn H in einer Bulldog Garage befinden. Eine Lackierkabine gibt es dort nicht, es erscheint sicher das die Firma Autoglas Huber weder die Ausrüstung noch die Zulassung besitzt um gewerbliche Lackierarbeiten durchzuführen.

Weiterhin hat Frau B auf ihrem PKW ein Regionalkennzeichen welches zum Ort passt in dem die Firma Autoglas Huber ansässig ist. Die Initialen auf dem Nummernschild würden zum Familiennamen von Herrn H passen.

Auch die sehr ungewöhnliche Wahl der "Fachwerkstatt", und die Reaktion innerhalb weniger Stunden lassen stark die Vermutung aufkommen das ein verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis zwischen Frau B und Herrn H besteht.

Wenn Frau B zu einer echten Fachwerkstatt fahren würde, dann könnte sie zwar aufgrund eines Kostenvoranschlags eine Geldsumme bei der Versicherung von Herrn A einfordern, allerdings würde die Summe abzüglich Mehrwersteuer ausbezahlt werden wenn Frau B das Fahrzeug nicht reparieren lässt sondern nur das Geld kassieren will, was sie vermutlich vor hat da kein sichtbarer Schaden am Fahrzeug vorliegt.

Offensichtlich soll hier ein Maximum an Gewinn aus Herrn A ausgesackelt werden. Ob auch tatsächlich ein Schaden am Fahrzeug vorliegt ist nicht klar.

Erfüllt es den Tatbestand des Betruges wenn Herr H die volle Summe über seine Firma an Herrn A berechnet, obwohl er die berechnete Leistung mit seinem Betrieb gar nicht erbringen kann?

Gruß & schönen Tag ;-)

Keller
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Tibor
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Re: Versicherungsfall: Betrug bei Abrechung?

Beitrag von Tibor »

Keine Rechtsberatung. Geschlossen.
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