Hey Leute,
ich hätte eine Frage zu einem SV und der Nötigung.
H verkleidet sich und geht mit einer Brechstange ausgestattet in der Stadt um Passanten zu erschrecken. Als A vorbeikommt, springt H hervor, rennt auf A zu und hebt die Stange für einen Schlag. Tatsächlich will H den A nicht körperlich attackieren, dies ist für A jedoch nicht erkennbar. A geht davon aus, dass H ihn zusammenschlagen oder umbringen wolle und beginnt seinerseits auf H einzuschlagen.
Ich komme bei der Nötigung gem. § 240 StGB nicht weiter. Genauer beim Nötigungserfolg. Das Erschrecken als solches ist ja nicht strafbar. Ich dachte evtl. an das Zwingen zum weglaufen ( Handlung ) oder das Erschrecken als Dulden. Allerdings ist der von H gewünschte Erfolg nicht eingetreten, da A ja sofort auf H eingeschlagen hat. Also Nötigungserfolg (-) und dann den Versuch prüfen ?
Auch beim Vorsatz der Nötigung hätte ich hier Probleme. Da der H wohl kaum gewollt hätte, dass er selbst verprügelt wird.
Danke
Nötigung/ Nötigungserfolg ?
Moderator: Verwaltung
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- JulezLaw
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Re: Nötigung/ Nötigungserfolg ?
Ist das nicht schon wieder die Horrorclown-Hausarbeit?
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
- Justitian
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Re: Nötigung/ Nötigungserfolg ?
Oh man, ich bin gerade vor Lachen explodiert. Danke JulezLaw
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
- Tibor
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Re: Nötigung/ Nötigungserfolg ?
Ja.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."