Hi, es geht um einen Fall, der mir irgendwie keine Ruhe lässt.
Es geht um folgendes: A und B treffen sich, zu einem Kaffee, dabei hat A den Vorsatz die B zu vergiften, indem sie Gift in ihr Getränk schüttet. B trinkt den Kaffee ohne etwas davon zu ahnen und verstirbt. So, jetzt ist meine Frage, ob es sich dabei um Mord in mittelbarer Täterschaft handelt, weil die B ja den Kaffee selbst trinkt, also A sie ja als (Tatbestandsloses) Werkzeug zur Selbsttötung verwendet oder um einen einfachen Mord? Die Prüfung eines einfachen Mordes würde auch zur Strafbarkeit führen. Beides gleichzeitig kann ja nicht sein. (Glaube ich zumindest)
Was sollte man nun prüfen? Mittelbare Täterschaft beim Mord, "einfacher" Mord oder beides hintereinander???
Ich habe schon viele Recherchen gestartet, aber das einzige, was ich immer zu Lesen bekomme ist die Unterscheidung zwischen einer Teilnahme an einer straflosen freiverantwortlichen Selbsttötung und die mittelbare Täterschaft.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Gruß
Mittelbare Täterschaft oder Unmittelbare Täterschaft???
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Re: Mittelbare Täterschaft oder Unmittelbare Täterschaft???
Kannst Du handhaben wie Du willst, zumindest wenn die Tat auch vollendet wurde Ich meine bei diesen typischen Vergiftungsfällen prüft man einfach den § 211 und geht auf die mittelbare Täterschaft gar nicht ein. Falsch ist es aber auch nicht, das als einen Fall der mittelbaren Täterschaft anzusehen und das auch so zu prüfen.
Schau mal hier, das dürfte weiterhelfen
http://www.juraexamen.info/strafrechts- ... wurz-fall/
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Re: Mittelbare Täterschaft oder Unmittelbare Täterschaft???
Ich danke dir vielmals für deine Antwort. Der Link war sehr hilfreich. Das sind halt solche Sachen, die man, wenn man sie einmal gesehen hat nicht so schnell wieder vergisst.
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Re: Mittelbare Täterschaft oder Unmittelbare Täterschaft???
Gerne Bei solchen Fällen fehlt das typische Dreiecksverhältnis (mittelbarer Täter, Tatmittler, Tatopfer), deswegen ist es eigentlich kein klassischer Fall der mittelbaren Täterschaft. Bei der Vollendung hat man da auch keine weiteren Probleme, problematisch wird es wenn die Tat nur versucht wurde und die Tatvollendung einer zwingenden Mitwirkung des Tatopfers bedarf.
Ein typischer Lehrbuchfall wäre noch die Autobombe, die mit der Zündung gekoppelt ist (verschärfte Version: Es steigt nicht das ins Auge gefasste Tatopfer ein, sondern irgendein Dritter). Es gab auch mal einen Fall, da hat jemand in einem Mietshaus an der Elektronik rum manipuliert, so dass irgendwas schlimmes passierte, wenn jemand einen Lichtschalter betätigte (ganz krieg ich den Fall nicht mehr zusammen. Kann auch sein, dass der gar nicht real war, sondern einem Lehrbuch entstammt). Kannst ja mal googlen, oder in Beck-Online schauen, falls dich weitere Fallkonstellationen interessieren
Ein typischer Lehrbuchfall wäre noch die Autobombe, die mit der Zündung gekoppelt ist (verschärfte Version: Es steigt nicht das ins Auge gefasste Tatopfer ein, sondern irgendein Dritter). Es gab auch mal einen Fall, da hat jemand in einem Mietshaus an der Elektronik rum manipuliert, so dass irgendwas schlimmes passierte, wenn jemand einen Lichtschalter betätigte (ganz krieg ich den Fall nicht mehr zusammen. Kann auch sein, dass der gar nicht real war, sondern einem Lehrbuch entstammt). Kannst ja mal googlen, oder in Beck-Online schauen, falls dich weitere Fallkonstellationen interessieren
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