Strafrecht II

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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nikki96
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Strafrecht II

Beitrag von nikki96 »

Guten Tag,

Beschäftige mich zur Zeit mit Strafrecht II und mir werden einige Gedankenzüge nicht schlüssig, vielleicht kann mir jemand ja helfen.

Folgende Überlegung: A will B Gewalt antun (aufgrund niedriger Beweggründe). A stürzt sich auf B mit den Worten 'Ich will dich bluten sehen' (Ohne Tötungsvorsatz). Daraufhin ergreift B die Flucht. A merkt er kann den schnelleren B nicht einholen und gibt die Ferfolgung nach wenigen Metern auf. B denkt immernoch, dass A ihn verfolgt und steigt bei seiner Flucht durch ein Glasfenster, wobei er sich die Schlagader aufschneidet und eine halbe Stunde später an der Verletzung verblutet.

Als erstes kommt mir die Bedrohung § 241 in den Sinn, unproblematisch. Den Mord § 212,211 lehne ich unproblematisch ab, aufgrund des fehlenden Vorsatzes und disskutiere auf Ebene des Objektiven TB das Problem der objektiven Zurechnung. (Oder wäre das überflüssig)? Weiterhin würden die Körperverletzung § 223 und anschließend die Erfolgsqualifikation der Körperverletzung mit Todesfolge § 227 in Betracht kommen. Meiner Ansicht nach alles unproblemtisch, außer die Objektive Zurechnung. Zum Schluss könnte auch eine fahrlässige Tötung § 222 in Betracht kommen.

Mein Problem bei der ganzen Sache ist es, dass A die Ferfolgung nach wenigen Metern bereits abgebrochen hatte und mir dabei stendig der Rücktritt vom Versuch in den Kopf springt. Der Erfolg beim B, also das er sich Verletzt hat bzw. an den Verletzungen letztendich verstorben ist, ist ja eingetreten. Das ist mit dem Rücktritt vom Versuch ja irgendwie nicht vereinbar, oder? Spielt der Rücktritt hier irgendeine Rolle?

Wäre über hilfreiche Kommentare zu meinen Überlegungen sehr dankbar :)
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JulezLaw
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Re: Strafrecht II

Beitrag von JulezLaw »

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Tibor
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Re: Strafrecht II

Beitrag von Tibor »

Geschlossen.
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