Anstiftung zu § 244 I Nr.3 StGB durch agent provoateur

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Menschenskinder
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Anstiftung zu § 244 I Nr.3 StGB durch agent provoateur

Beitrag von Menschenskinder »

Grüß euch,

hab gerade ein Problem beim Aufbau im Gutachten. Fallkonstellation ist ungefähr folgende: Ein Agent provocateur stiftet einen anderen zu einem Wohnungseinbruchdiebstahl an, will aber dass der Täter unmittelbar nach der Tat festgenommen wird.

Der einfache Diebstahl ist ja dann vollendet, aber nicht beendet, was laut hM zur Folge hat, dass der Anstifter nicht nach § 26 bestraft wird, da der Wille des Anstifters darauf gerichtet ist, die Beendigung der Tat zu verhindern.
Der Wohnungseinbruch aus § 244 I Nr. 3 ist aber vollendet und auch beendet, ebenso wie § 303 und § 123.

Prüfe ich nun § 242 I, 26 dann § 244 I Nr. 3, 26 dann § 303, 26 und zuletzt § 123, 26 oder sollte ich §§ 242 I, 244 I Nr. 3, 26 in einem prüfen (was aber irgendwie keinen Sinn macht, da dann für den Diebstahl der subjektive Tatbestand verneint und für den Wohnungseinbruch bejaht werden müsste)?
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