StrafR Hausarbeit: getrennte Prüfung des Mittäters

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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kxwx
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StrafR Hausarbeit: getrennte Prüfung des Mittäters

Beitrag von kxwx »

Hallihallo,

wie so viele sitze ich derzeit auch über meiner StrafR Hausarbeit für den großen Schein.

Gleich zu meinem Problem:
Ich habe im Tatkomplex die Strafbarkeit des M (Tatnächster) komplett durchgeprüft. Allein in diesem TK habe ich eine bei M eine Vielzahl an Delikten (11) geprüft, die teilweise recht viel Platz gebraucht haben.
Im folgenden prüfe ich also N, der als Bandenchef aufgrund seiner akribischen Planung jedes Delikt das M verwirklicht hat zugerechnet bekommt.
Hat jemand einen Vorschlag wie ich das ganze abkürzen kann? Irgendwie ist es schon unnötig beim ersten Delikt 25 II sauber durchzuprüfen und bei den restlichen 10 dann die 3 fast immer gleichen Sätze mit dem immer gleichen Verweis nach oben niederzuschreiben.

Eine sinnvolle Lösung fällt mir aber dazu trotzdem nicht ein. Um ein bisschen Input wäre ich sehr dankbar!
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Tibor
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Re: StrafR Hausarbeit: getrennte Prüfung des Mittäters

Beitrag von Tibor »

kxwx hat geschrieben: wie so viele sitze ich derzeit auch über meiner StrafR Hausarbeit für den großen Schein.
[...]
Eine sinnvolle Lösung fällt mir aber dazu trotzdem nicht ein. Um ein bisschen Input wäre ich sehr dankbar!
Gern: :kha

Geschlossen.
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