Erlaubnistatbestandsirrtum bei §§ 223, 224 -> § 227?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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JeSuisJeReste
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Erlaubnistatbestandsirrtum bei §§ 223, 224 -> § 227?

Beitrag von JeSuisJeReste »

Was passiert eigentlich, wenn ich einen ETBI im Grunddelikt/Qualifikation habe und dabei der rechtsfolgenverweisenden Schuldtheorie folge (Vorsatzschuld entfällt! Tatbestandsvorsatz bleibt unangerührt; soll "in den Rechtsfolgen wie ein Fahrlässigkeitstäter behandelt werden"):

Danach dann trotzdem (weil Tatbestandsvorsatz weiterhin erhalten!) § 227 I prüfen und lediglich in der Schuld nochmals auf den ETBI verweisen, wonach nur Fahrlässigkeitsstrafe in Frage kommt (§ 227 I = Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination) und somit Strafbarkeit nach § 222 (im Prinzip ja schon inzident geprüft) feststellen??

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Vorkriegsjugend
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Re: Erlaubnistatbestandsirrtum bei §§ 223, 224 -> § 227?

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Klingt nach einer schönen Hausarbeit.
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