Rechtsfolgen des Putativnotwehrexzesses

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Jura1417
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Rechtsfolgen des Putativnotwehrexzesses

Beitrag von Jura1417 »

Wenn sich jemand irrig eine Notwehrlage vorstellt und dann auch noch aus einem asthenischen Affekt heraus die Grenzen der Erforderlichkeit im ETBI überschreitet liegt ein Putativnotwehrexzess vor, das ist klar.
Was dessen Behandlung und den zugehörigen Streitstand angeht bin ich aber unsicher. Dass es Meinungen gibt, die § 33 analog anwenden wollen und auch solche, die das ablehnen (h.M.) habe ich verstanden. Ich habe aber in verschiedenen Lehrbüchern und Kommentaren teilweise unterschiedliche "herrschende Meinungen" gefunden. Dass sie § 33 analog ablehnen haben alle gemein, aber teilweise bleibt es dann nur bei dieser Ablehnung, teilweise soll stattdessen § 17 angewandt werden und wieder woanders haben ich von der Anwendung des § 35 II oder auch § 16 gelesen. Welche dieser Ansichten ist denn nun vorzugswürdig? Und wieviele unterschiedliche Ansichten sollen bei der Fülle der Lösungsmöglichkeiten im Streitstand überhaupt angesprochen werden?
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