Hey, kurze Frage:
Person A hat etwas geklaut . Nach dem Diebstahl bemerkt A , er kann das geklaute für sich nicht verwenden ( wollte es ursprünglich aber für sich benutzen ) und kommt auf die Idee es einer Person B zu verkaufen . Nacht anfänglichen zweifeln , Kauft B von A die Sache letztendlich ab .
Wie könnte sich A denn strafbar gemacht haben ?
Und gewärbsmäßiger Diebstahl ist ja ausgeschlossen, da A überhaupt gar nicht vorhatte es mit dem Ziel zu klauen, es anschließend zu verkaufen und außerdem ist es auch bei dem einmaligen Verkauf geblieben .
Strafrecht II
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- JulezLaw
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Re: Strafrecht II
Glaubst du denn wirklich, hier merkt es keiner, wenn zwischen der ersten und zweiten Frage zu Prof. Momsens Hausarbeit zwei Wochen liegen?
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
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Re: Strafrecht II
Ok, dann melde ich mich eben mit einem anderen Namen an und vertausche die Buchstaben ein wenig oder benutze gar keine Buchstaben, dann müsste es klappen =
- JulezLaw
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Re: Strafrecht II
Oder du versuchst einfach mal, die Hausarbeit wie vorgesehen ohne fremde Hilfe oder jedenfalls nicht so offensichtlich mit Hilfe zu schreiben
Hier sind übrigens auch Leute mit Verbindungen zur FU anwesend, die merken das im Zweifel...
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Re: Strafrecht II
lol!nikki96 hat geschrieben:Ok, dann melde ich mich eben mit einem anderen Namen an und vertausche die Buchstaben ein wenig oder benutze gar keine Buchstaben, dann müsste es klappen =
Hiermit schließe ich den Thread.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17