Hallo,
A und B veranstalten ein Autorennen, bei dem C zu Tode kommt. Bevor sie beschleunigen, bremsen sie den nachfolgenden Verkehr aus in dem sie beide Fahrspuren "blockieren". Ich würde jetzt sagen, dass diese Nötigung in Tatmehrheit zu fahrlässigen Tötung des C steht, die wiederum in Tateinheit zu § 315c (oder was auch immer) steht. Gleichwohl handelt es sich hier um eine prozessuale Tat. Richtig?
Konkurrenzen / prozessuale Tat
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Konkurrenzen / prozessuale Tat
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Re: Konkurrenzen / prozessuale Tat
Ja zur prozessualen Tat. Über Tatmehrheit kann man sicher diskutieren, wäre aber auch mein erster Gedanke.
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