Prüfung von zwei (identischen) Tätern zusammenlegen?!

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Menschenskinder
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Prüfung von zwei (identischen) Tätern zusammenlegen?!

Beitrag von Menschenskinder »

Hallo,

ich hoffe, mir kann diesmal bei folgendem Aufbauproblem geholfen werden :)

Vorliegend begeht eine Bande (3 Personen) eine Straftat. Ein Täter macht die "Hauptarbeit", die anderen zwei sichern den Haupttäter und begehen dadurch exakt die gleichen Straftaten (in Mittäterschaft? oder als Gehilfe?)

Kann ich im Gutachten nun die zwei Nebentäter gemeinsam prüfen oder muss/sollte ich für jeden einzelnen das gleiche schreiben?

Vielen Dank :)
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[enigma]
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Re: Prüfung von zwei (identischen) Tätern zusammenlegen?!

Beitrag von [enigma] »

Menschenskinder hat geschrieben:
Kann ich im Gutachten nun die zwei Nebentäter gemeinsam prüfen oder muss/sollte ich für jeden einzelnen das gleiche schreiben?
Gemeinsam prüfen, wenn es wirklich keine Unterschiede gibt. Getrennt nur, wenn es nötig ist, zum Beispiel weil bei beiden unterschiedliche Probleme auftreten. Nebentäter hast du hier wohl nicht, das ist was anderes als Mittäterschaft und Teilnahme.
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Menschenskinder
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Re: Prüfung von zwei (identischen) Tätern zusammenlegen?!

Beitrag von Menschenskinder »

Danke!

Nein beide Mittäter/Teilnehmer handeln exakt gleich. Es muss lediglich das Problem erörtert werden, ob die nun Mittäter oder nur Gehilfen sind.

Wie formuliert man die gemeinsame Prüfung denn dann aus?
Etwa folgendermaßen?

A. Strafbarkeit des A und B
I. §§ 249 I, 25 II StGB
A und B könnten sich nach §§ 249 I, 25 II strafbar gemacht haben indem sie [...].
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Ara
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Re: Prüfung von zwei (identischen) Tätern zusammenlegen?!

Beitrag von Ara »

Ja überall wo du schreiben würdest "A" schreibst du "A und B".

Aber mir macht deine Aussage "Nein beide Mittäter/Teilnehmer handeln exakt gleich. Es muss lediglich das Problem erörtert werden, ob die nun Mittäter oder nur Gehilfen sind. " etwas Sorgen...

Wenn sie beide exakt gleich handeln, dann erfüllt ja jeder für sich alleine den Tatbestand. Wie kann es dann Erörterungsbedarf geben, ob sie Mittäter oder Gehilfen sind? Wenn beide exakt gleich handeln und du dazu kommst, dass es nur Gehilfen sind, dann haste keinen Haupttäter mehr. Die Frage ist höchstens, ob sie Mittäter oder tatsächlich Nebentäter sind (Das ist aber wie schon von Enigma gesagt, eine ganz andere Frage)
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Prüfung von zwei (identischen) Tätern zusammenlegen?!

Beitrag von Menschenskinder »

Ich habe eine Bande bei dem der Haupttäter die eigentliche Straftat begeht. Die beiden anderen Bandenmitglieder stehen sozusagen nur Schmiere bzw. erledigen Nebentätigkeiten. Sind die beiden anderen nun als Mittäter oder als Gehilfen zu bestrafen? Dieses "Problem" gilt es zu erörtern. Habe mich da vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt.
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Ara
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Re: Prüfung von zwei (identischen) Tätern zusammenlegen?!

Beitrag von Ara »

Das würde ich nicht unter "handeln exakt gleich" subsumieren....
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Prüfung von zwei (identischen) Tätern zusammenlegen?!

Beitrag von Menschenskinder »

Ara hat geschrieben:Das würde ich nicht unter "handeln exakt gleich" subsumieren....
Der Sachverhalt gibt aber nichts anderes her. Wie würdest du es dann machen?
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[enigma]
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Re: Prüfung von zwei (identischen) Tätern zusammenlegen?!

Beitrag von [enigma] »

Wenn einer Schmiere steht und der andere Nebentätigkeiten erledigt, würde ich getrennt prüfen. Denn möglicherweise kommt man hier für A und B zu unterschiedlichen Ergebnissen. Wenn beide Schmiere stehen und dieselben Nebentätigkeiten erledigen, ist die gemeinsame Prüfung sinnvoller.
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