Betrug bei Vorkasse & Rechnung

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

dumdum
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Re: Betrug bei Vorkasse & Rechnung

Beitrag von dumdum »

Samson hat geschrieben: Damit ist nicht bewiesen, dass er von vornherein keinen Zahlungswillen hatte. Isso.
...und wenn er gleichzeitig kein Geld einstecken hatte, war das auch Zufall??

Ist es denn so schwer zu begreifen worauf ich hinaus will?

Die Beiträge des Ara zeigen es doch deutlich:; allein schon die Vorstellungen über einen möglichen Ablauf entscheiden offenbar darüber, ob erittelt wird oder nicht - bzw. setzen eine Tendenz.

Ganz dumdum gefragt: Warum muss ich hier eigentlich den Betrug des Zechprellers (der nicht einmal mein Beispiel war) voll beweisen?
Die letztendliche Sachverhaltsermittlung ist im Strafverfahren Aufgabe der Staatsanwaltschaft nicht des Verletzten.
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Re: Betrug bei Vorkasse & Rechnung

Beitrag von Ara »

dumdum hat geschrieben: Die letztendliche Sachverhaltsermittlung ist im Strafverfahren Aufgabe der Staatsanwaltschaft nicht des Verletzten.
Es ist auch Aufgabe der Staatsanwaltschaft unbescholtene Bürger vor Strafanzeigen von Querulanten zu schützen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Betrug bei Vorkasse & Rechnung

Beitrag von dumdum »

Das steht bitte wo?

Wem soll hier etwas vorgemacht werden? Den Kollegen? Mir?
Ara hat geschrieben: Warum beschäftigst du dich als Laie eigentlich mit solchen Fragen?
Gestartet wie ein Adler ...
Man müsste dir aber nun den kompletten Straftatbestand des Betrugs erklären, wobei man hier bei Adam und Eva anfangen müsste.
...hoch geflogen .....
Es ist auch Aufgabe der Staatsanwaltschaft unbescholtene Bürger vor Strafanzeigen von Querulanten zu schützen.
...und arg eingeschnappt gelandet :D
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Re: Betrug bei Vorkasse & Rechnung

Beitrag von Ara »

Steht verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 1 GG und ist einfachgesetzlich in § 344 StGB abgesichert.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Betrug bei Vorkasse & Rechnung

Beitrag von dumdum »

...ich empfehle nochmals "absichtlich oder wissentlich" hinsichtlich des Vorsatzes bei der "Verfolgung Unschuldiger" achzuschlagen. Vielleicht geht da dann ein Licht auf.
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Re: Betrug bei Vorkasse & Rechnung

Beitrag von Ara »

Ich lese in Art. 2 Abs. 1 GG weder "absichtlich" noch "wissentlich". Haben wir verschiedene Grundgesetze?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Betrug bei Vorkasse & Rechnung

Beitrag von dumdum »

Ara hat geschrieben:Ich lese in Art. 2 Abs. 1 GG weder "absichtlich" noch "wissentlich". Haben wir verschiedene Grundgesetze?
Das wohl nicht...
...hinsichtlich des Vorsatzes bei der "Verfolgung Unschuldiger"
...aber offensichtlich verschiedene Strafgesetze...falsch zu verstehen war das ja wohl kaum...
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Re: Betrug bei Vorkasse & Rechnung

Beitrag von Ara »

Also ich finde dich ja wirklich ganz putzig. Kann mir so gar nicht vorstellen, warum die ganze Welt immer so ungerecht zu dir ist...

Du erinnerst dich schon daran, dass du gefragt hast "wo das steht", ich dir zwei Quellen nannte und du nun diskutierst, dass eine der zwei Quellen an weitere Voraussetzungen geknüpft ist?

Warum reicht dir die Verfassung nicht als Quelle?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Betrug bei Vorkasse & Rechnung

Beitrag von dumdum »

"Putzig" ist, wer aus:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Den Anspruch ableitet trotz tatsächlicher Anhaltspunkte einer Straftat keine Ermittlungen anstellen zu müssen.
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Re: Betrug bei Vorkasse & Rechnung

Beitrag von Ara »

Weißt du warum du so viele Probleme mit Juristen hast? Juristen sind es gewohnt strukturiert und gezielt Themen zu bearbeiten.

Du hast gefragt wo steht, dass es Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist unbescholtene Bürger vor Strafanzeigen von Querulanten zu schützen.

Wenn du immer wirr zwischen Fragen, Gedanken und Problemkomplexen hin und her springst, ist es kein wunder, dass du nicht wirklich klarkommst.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Betrug bei Vorkasse & Rechnung

Beitrag von Tobias__21 »

thh hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Die Staatsanwaltschaft ist nicht dafür da, dass du deine zivilrechtlichen Ansprüche durchsetzen kannst.
Das wird allerdings gerne versucht, ist es doch kosten- und aufwandfrei, was umgekehrt dazu führt, dass sich bei den Staatsanwaltschaften zum Teil entsprechende Abwehrreaktionen entwickelt haben und im Ergebnis ein Anfangsverdacht auch dort verneint wird, wo man ihn vielleicht sehen könnte oder gar sehen müsste.

Auch das ist aber nicht rechtlich, sondern ganz praktisch.
Da hatte ich neulich einen Fall auf dem Tisch, bei dem der RA des vermeintlich Geschädigten Strafanzeige wegen Miteingehungsbetrugs gestellt hat, weil der Mieter irgendwann nicht mehr zahlen konnte, dann ein VU gefangen hat das rechtskräftig wurde und aus dem dann vollstreckt werden sollte. Nur war der Mieter leider nicht auffindbar und so wurde es nichts mit der Vollstreckung. Da dachte sich der Anwalt wohl, stell ich mal Strafanzeige, die StA wird schon was tun. Tja, die StA hat das Verfahren eingestellt, da kein Tatverdacht vorlag und ihn nicht zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben :)
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Re: Betrug bei Vorkasse & Rechnung

Beitrag von dumdum »

Du willst mir doch jetzt nicht erzählen, dass deine Vorstellung hier in irgendeiner Weise strukturiert oder auf die Frage hin zielgerichtet daherkommt.

Schon der allererste Satz ging komplett am Thema vorbei - dann wurde es nicht besser mit Waschmaschinen und als das nichts half wurde halt wieder auf "Fachmann gemacht" und anderen die Kompetenz abgesprochen die Tatestandsmerkmale des Betrugs zu kennen...

Also eine Mischung aus persönlichn Angriffen und Geschwurbel. Bestes Argument : Ich bin Jurist.

Das ist aber nicht sonderlich kreativ - überall wo es den Leuten an Argumenten fehlt, wird's persönlich und auf eine besondere Kompetenz gepocht.

PS.: Man darf übrigens oft auch nicht "Struktur und Gezieltheit" mit gedanklicher Unbeweglichkeit verwechseln...
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Re: Betrug bei Vorkasse & Rechnung

Beitrag von dumdum »

Tobias__21 hat geschrieben:
thh hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Die Staatsanwaltschaft ist nicht dafür da, dass du deine zivilrechtlichen Ansprüche durchsetzen kannst.
Das wird allerdings gerne versucht, ist es doch kosten- und aufwandfrei, was umgekehrt dazu führt, dass sich bei den Staatsanwaltschaften zum Teil entsprechende Abwehrreaktionen entwickelt haben und im Ergebnis ein Anfangsverdacht auch dort verneint wird, wo man ihn vielleicht sehen könnte oder gar sehen müsste.

Auch das ist aber nicht rechtlich, sondern ganz praktisch.
Da hatte ich neulich einen Fall auf dem Tisch, bei dem der RA des vermeintlich Geschädigten Strafanzeige wegen Miteingehungsbetrugs gestellt hat, weil der Mieter irgendwann nicht mehr zahlen konnte, dann ein VU gefangen hat das rechtskräftig wurde und aus dem dann vollstreckt werden sollte. Nur war der Mieter leider nicht auffindbar und so wurde es nichts mit der Vollstreckung. Da dachte sich der Anwalt wohl, stell ich mal Strafanzeige, die StA wird schon was tun. Tja, die StA hat das Verfahren eingestellt, da kein Tatverdacht vorlag und ihn nicht zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben :)
Da hätte die StA aber auch gerne wegen falscher verdächtigung ermitteln können - da so ein RA nach dem Prozess sicheres Wissen darüber haben konnte, das hier kein Betrug vorlag.... Aber ich weiß, auch krude Rechtsansichten kann ein Anwalt sich zueigen machen, wenn es ihm nutzt.
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Re: Betrug bei Vorkasse & Rechnung

Beitrag von Ara »

Sei doch froh, dass man dir hier überhaupt antwortet. Du hast in meinem 1. Post übrigens die korrekte Antwort bekommen, sie hat dir nur nicht gefallen.

Ich antworte dir nur, weil du n gewissen Unterhaltungsfaktor hast. Alles andere würde Honorar kosten (kennst die Juristen doch....)
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Re: Betrug bei Vorkasse & Rechnung

Beitrag von dumdum »

Die Tatsache , dass du für deine Arbeit Honorar verlangen könntest , zeigt ja wie tragisch das Ganze wirklich ist. Du hat ja nichteinmal einen Unterhaltungsfaktor. Viel zu vorhersagbar. Im besagtem ersten Beitrag ist nicht einmal der Ansatz eines Erklärungsversuchs.

Wenn du wirklich meinst das hätte einen sittlichen Nährwert gehabt, kann ich dir auch nicht helfen. Wenn ich etwas ein wenig allgemeiner formuliere und dann kommt als Erklärung für das allgemeinere eine Lösung für etwas spezielleres kann darin schon methodisch keine Erklärung für das allgemeinere gesehen werden.
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