Falsche Versicherung an Eides Statt

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Anne_Boleyn
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Falsche Versicherung an Eides Statt

Beitrag von Anne_Boleyn »

Hallo,

ich habe gerade einen Fall, bei dem sich mir die Frage stellt: Wann ist eine Eidesstattliche Versicherung falsch im Sinne des § 156 StGB.

Folgender Fall:
Meine Beschuldigte gibt eine eidesstattliche Versicherung ab. Diese wurde im Ausland bei einem Notar aufgenommen. Da sie selbst nicht ins Ausland kann, besteht der Verdacht, dass eine andere Person mit ihrem ausländischen Ausweis bei dem Notar die eidesstattliche Versicherung schriftlich aufnehmen ließ und die Beschuldigte diese dann in Deutschland als ihre eigene abgegeben hat.
Das die eidesstattliche Versicherung inhaltlich falsch ist, werde ich nicht nachweise können.

Hat sie sich jetzt überhaupt strafbar gemacht?
Nach der objektiven Theorie, ist eine Versicherung an Eides Statt falsch, wenn sie nicht mit der Realität im Einklang steht.
Inhaltlich kann ich aber nichts zur Falschheit sagen. Und wenn sie sich den Inhalt dadurch, dass ihr Name darauf steht und sie die eidesstattliche Versicherung bei der Behörde selbst abgibt, zu Eigen macht, wäre es meines Erachtens nicht strafbar.
Oder liege ich da falsch?

Danke schon mal.
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