148a StGB Abs (1) was beutet "Vermögen"

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Vrama
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148a StGB Abs (1) was beutet "Vermögen"

Beitrag von Vrama »

Hallo,

suche nach Literatur oder "Fälle aus der Praxis"> was bedeutet "Vermögen" in 148a StGB Abs (1).
Aber es gibt noch ein Parameter: "Vermögen" gehört OnlineService/Online TaxiUnternehmen/ oder DropBox / etc. :-s
in dubio
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Re: 148a StGB Abs (1) was beutet "Vermögen"

Beitrag von in dubio »

Zu § 148a StGB wirst Du hier kaum Hilfe finden. Das ist nämlich eine österreichische Norm. Im deutschen StGB gibt es keinen § 148a.
In Deutschland wäre die dafür einschlägige Norm wahrscheinlich § 263a StGB.

Ausführungen zum Vermögensbegriff findest Du in jedem StGB-Kommentar oder entsprechendem Lehrbuch. Deine Frage zeigt aber schon - unabhängig von der Frage ob der Fall jetzt in Deutschalnd oder Ästerreich spielt - dass Dir die Ausführungen dort nicht sonderlich viel bringen werden.
Deshalb: Oben in rot - hier gibt es keine Rechtsberatung. Hilfe bekommst Du bei einem Anwalt.
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Tibor
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Re: 148a StGB Abs (1) was beutet "Vermögen"

Beitrag von Tibor »

Geschlossen.
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