Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirklich

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Flanke
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Re: Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirk

Beitrag von Flanke »

Die Uni hatte vor dem BVerwG verloren (Urteil vom 29. Mai 2013 - 6 C 18.12) und hat dann erfolgreich VB eingelegt. Es ist also gerade nicht schlechthin ausgeschlossen, im Schwerpunktbereich zu verlangen, dass alle Teilprüfungen bestanden werden.

Materiell hat die erfolgreiche VB der Uni allerdings nichts gebracht. Das liegt schlicht daran, dass ein VB-Verfahren geraume Zeit dauert (hier etwa zwei Jahre), man nicht weiß, wie lange es dauern wird, und ein Obsiegen unwahrscheinlich ist. Da außerdem die VB nicht zum regulären Instanzenzug gehört, hat eine Uni in so einem Fall praktisch keine andere Wahl, als die Prüfungsordnung ungeachtet der anhängigen VB zu ändern. Das wiederum führt dann zu einer normativen Kraft des Faktischen - eine Rückänderung der Prüfungsordnung müsste wieder durch die Gremien und wäre insb. den studentischen Mitgliedern schwer zu vermitteln.

Eine Sachentscheidung des BVerwG nach der Zurückverweisung ist mir nicht bekannt. Angesichts des Zeitablaufs gehe ich davon aus, dass sich die Sache zwischenzeitlich erledigt hatte.
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Seb
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Re: Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirk

Beitrag von Seb »

Danke für den ganzen Input.
Ich werde mich morgen vor Ort erkundigen und vergewissern. Zudem höre ich mich mal um, ob es ggf. eine Sonderregelung bzgl. Eines Dritten Versuches gibt. Mehr als eine Absage kann mir ja nicht erteilt werden.
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Seb
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Re: Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirk

Beitrag von Seb »

Update:

Ich war heute morgen an der Universität. Der Uni ist das Urteil bekannt und somit haben sie auch ihre Prüfungsrdnung demgemäß ausgerichtet sodass man nur in der Gesamtnote ein ausreichend benötigt.

Damit ist mir die Prüfungsleistung in der Seminar als auch mündlichen Prüfung gesichert und ich habe die Chance zumindest den Schaden gering zu halten mit zwei ordentlichen Leistungen.
Unabhängig davon, besteht die Möglichkeit für den Fall das ich unter dem Strich lande mit der Klausur einen Härtefallantrag zu stellen, wonach dann der Prüfungsausschuss die Möglichkeit prüft, mich für einen weiteren Versuch zu zulassen.
Zwar ist das nur eine kleine minimale Möglichkeit aber diese besteht - und schwerwiegende Gründe habe ich auch vorzuweisen.

Jetzt hoffe ich einfach mal das Beste!
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JulezLaw
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Re: Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirk

Beitrag von JulezLaw »

Dann passt es ja trotz meiner Falschauskunft, die praktischerweise hier gleich zutreffend berichtigt wurde ;)
Jetzt hau einfach erstmal rein in der mündlichen und im Seminar!
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