Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirklich

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Benutzeravatar
Seb
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 285
Registriert: Montag 8. September 2014, 21:09

Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirklich

Beitrag von Seb »

Hey Hey,

Ich habe so eben meinen swp klausur geschrieben - mit sehr sehr großer Wahrscheinlichkeit komplett gegen die Wandd gefahren. Wenn es gut läuft werden es max. 2 Punkte. Die Klausur war von der Aufgabenstellung als auch der Gewichtung der einzelnen Teilgeebiete eine schlichte Frechheit.

Naja .. jetzt ist es so und ich wollte mal wissen, inwiefern eine derart schlechte swp klausur im Hinnblick aufs Examen sowie später im allgemeinen eine Rolle spielt?

(Der swp bei uns besteht aus 3 Prüfungsleistungen, 30% Klausur, 30% Seminararbeit, 40% mündliche)

Besten Dank.
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirk

Beitrag von Tobias__21 »

Kannst Du die nicht nochmal schreiben? Bei uns war es so, dass man jeden Abschnitt gesondert bestehen musste, zumindest meine ich das so zu erinnern. Hast Du die mündliche und das Seminar schon hinter Dir? Wie sehen da die Noten aus? Wenn nicht, dann einfach alles da rein legen. Ich denke, wenn Du im Examen einfach 9+x im Staatsteil hinlegst, gereicht Dir das nicht weiter zum Nachteil. Der Schwerpunkt wurde ja schon stark abgewertet, viele Arbeitgeber schauen da gar nicht drauf, bzw. rechnen ihn eh raus. Es war hier in BW sogar in der Diskussion (bzw. ist in der Diskussion, ich kenne den aktuellen Stand nicht) den SPB wieder ganz abzuschaffen. Ich würde mir da an Deiner Stelle keine größeren Sorgen machen. Wenn Du nicht mehr schreiben kannst, haks ab und konzentrier Dich voll und ganz auf das Examen. Selbst wenn da irgendwann Nachfragen kommen sollten, was ich nicht glaube, sagst Du einfach, dass Dir die Klausur in die Binsen gegangen ist. Sowas passiert halt. Ich würde Dir, wäre ich Arbeitgeber, da keinen großen Strick draus drehen.

Oder anders gewendet: Wenn das Examen in die Hose geht, bringt dir auch der 10+x Schwerpunkt nichts. Also alles halb so wild. Mach Dir keine Sorgen! Es kommen noch ein 1. und ein 2. Staatsexamen und da gilt es dann. Ist jetzt halt natürlich verständlicherweise ärgerlich, aber sowas passiert eben.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
i live in tokyo
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 129
Registriert: Mittwoch 18. Januar 2017, 22:02
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirk

Beitrag von i live in tokyo »

Mein SP war auch schlechter als mein Examen. Hat sogar meinen Schnitt beträchtlich damals runtergezogen. Im Ref wurde ich nur ein einziges Mal darauf angesprochen (im Rahmen der Bewerbung als WissMit in einer Kanzlei). Aber so wirklich interessiert hat es keinen. Kommt natürlich auch immer auf den Einzelfall an. Wenn du zB SP Arbeitsrecht hast, später dort promovierst, dein Ref stark auf Arbeitsrecht ausgelegt hast, dann wird das sicherlich eine (selbst dann aber mE geringfügige) Rolle spielen. Aber nach dem 1. Examen sind die Karten grds. neu gemischt. Hau rein im 2. Examen und dann wird das erste (fast) schon egal.
Benutzeravatar
Seb
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 285
Registriert: Montag 8. September 2014, 21:09

Re: Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirk

Beitrag von Seb »

Leider kann ich nicht noch mal schreiben weil ich damals nicht von dem ersten Versuch zurück getreten bin (fristgerecht) mir familiär/privat etwas schwerwiegendes dazwischen gekommen ist und somit automatisch fürs nicht schreiben 0 Punkte bekam.

Im Moment tut es einfach brutal weh. Mir hat der swp schon einiges bedeutet, auch gerade der Teil in welchem ich die Klausur geschrieben habe, zudem habe ich auch echt Mühe und Zeit investiert.
Und dann so ein Brocken serviert zu bekommen, was absolut nichts mit den letzen Kampagnen zu tun hatte und irgendwie losgelöst von allem war, hat mich doch arg erschüttert und komplett auf dem falschen Fuß erwischt.

Ich kann halt nicht glauben, dass ich jetzt in dem Gebiet, welches mir am meisten Spaß macht 0-2 Punkte haben werde. Ich fühl mich halt irgendwie beschissen/betrogen ...


Andererseits habe ich noch eine Seminararbeit offen plus die mündliche. Ich gehe natürlich stark davon aus, dass ich beide Prüfungsleistungen trotz durchfallenes der Klausur antreten darf.
Hier könnte ich dann mit 10 in der Seminar als auch in der mündlichen etwas schadensbegrezung betreiben..dennoch .. schmerzen tut das ganze doch irgendwie sehr.


Nicht weil ich nicht meine PS auf die Strecke bekommen habe sondern weil ich faktisch nicht mal mitfahren durfte...und das geht mir irgendwie gar nicht in den Kopf.


Jemand Tipps den Kopf wieder aus dem Sand zu bekommen? Und dieses Trauma gut zu verarbeiten?

Danke
Eagnai
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4196
Registriert: Freitag 6. April 2007, 19:12

Re: Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirk

Beitrag von Eagnai »

Seb hat geschrieben: Andererseits habe ich noch eine Seminararbeit offen plus die mündliche. Ich gehe natürlich stark davon aus, dass ich beide Prüfungsleistungen trotz durchfallenes der Klausur antreten darf.
Was heißt denn "du gehst stark davon aus"? Das wirst du doch wohl in der Prüfungsordnung nachgeschaut haben? :eeeek:
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirk

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Bei der weitschweifigen und konfusen Studien- und Prüfungsordnung in Passau kann man ihm das schon fast nachsehen:

http://www.uni-passau.de/fileadmin/doku ... tswiss.pdf

Ich habe jedenfalls auf den ersten Blick keine Bestimmung finden können, die wegen der Klausur einen Ausschluss bewirken würde. Aber das muss man sich wegen der zig Verweisungen auf die JAPO schon ganz genau anschauen.
"Honey, I forgot to duck."
Benutzeravatar
Seb
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 285
Registriert: Montag 8. September 2014, 21:09

Re: Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirk

Beitrag von Seb »

§ 47 Bildung einer Prüfungsgesamtnote der Juristischen Universitätsprüfung im Schwer- punktbereich; Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung
(1) 1Die Juristische Universitätsprüfung ist nicht bestanden, wenn die Prüfungsgesamtnote der Juristischen Universitätsprüfung schlechter als „ausreichend“ (weniger als 4,0 Punkte) ist. 2In die Prüfungsgesamtnote fließen die Ergebnisse der Teilprüfungen nach § 37 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 3 ein. 3Die studienbegleitende Leistungskontrollklausur und die schriftliche Seminarar- beit sind jeweils mit 30 v. H., das Ergebnis der mündlichen Prüfung mit 40 v. H. zu zählen. 4§ 45 Abs. 4 gilt entsprechend; die Prüfungsgesamtnote wird gegebenenfalls neu festgesetzt. 5§ 43 Abs. 5 bis 9 bleiben unberührt.


Das sollte zumindest gesichert sein.
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirk

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Hast du dir jetzt zur Sicherheit auch die ganzen Verweise in die JAPO in § 48 angeschaut?
"Honey, I forgot to duck."
Benutzeravatar
Seb
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 285
Registriert: Montag 8. September 2014, 21:09

Re: Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirk

Beitrag von Seb »

Welche Verweise denn genau?
Hab jetzt nicht genaues gefunden. Würde mich aber jetzt auch komplett vom Hocker hauen wenn man nicht mal mehr zur Seminararbeit als auch zur mündlichen antreten darf bei Nichtbestehen einer Teilleistung.
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirk

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Also ganz ehrlich: Ich habe dir die Vorschrift genannt und suche da jetzt nicht weiter herum, du solltest deine Arbeit auch mal selbst machen. So fernliegend ist es jedenfalls gerade in Bayern nicht, dass das Nichtbestehen von Teilleistungen (gerade wenn es so wenige sind) auch das endgültige Nichtbestehen zur Folge haben kann, insbesondere wenn Prüfungsleistungen bereits mit 0 Punkten bewertet worden sind.
"Honey, I forgot to duck."
Benutzeravatar
Seb
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 285
Registriert: Montag 8. September 2014, 21:09

Re: Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirk

Beitrag von Seb »

Sory aber ich hab zuerst nur 48 und Japo gelesen und da steht nun mal etwas zum vorbeiretungsdienst.
Hab jetzt aber den 48er in der Studien und prüfungsorndung gesehen mit den quer verweisen zur Japo.

Sollte definitiv kein Aufruf sein meine Arbeit zu machen!
Benutzeravatar
JulezLaw
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1697
Registriert: Freitag 1. Januar 2016, 16:47
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirk

Beitrag von JulezLaw »

In Mannheim gab es vor wenigen Jahren ein langjähriges Verfahren, weil man einem Studenten den universitären Teil als Nichtbestanden werten wollte, weil er durch die Klausur gefallen ist. Im Schnitt (mit mündlicher Prüfung und Seminar) hatte er aber bestanden. Die Prüfungsordnung, die vorsah, das man alle Einzelleistungen bestehen müsse, wurde für verfassungswidrig erklärt. Siehe BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juni 2015 - 1 BvR 2218/13.

Jedenfalls darüber sollte also keine Sorge bestehen. Dir alles Gute!
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirk

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Die Entscheidung des BVerfG war mir, ehrlich gesagt, nicht bekannt, gibt das aber so nicht her. Die Prüfungsordnung wurde auch nicht schlicht für verfassungswidrig erklärt:
(2) Ob die Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch einzelne Prüfungsregelungen gewahrt sind, mit denen die in Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit durch subjektive Zulassungsregelungen eingeschränkt wird (vgl. BVerfGE 80, 1 <24>), müssen die Fachgerichte beurteilen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs waren alle Teilprüfungen der Schwerpunktbereichsprüfung an der beschwerdeführenden Universität so dimensioniert, dass sie für die Gesamteignung der Prüflinge für das Studienziel wesentlich waren. Dann ist auch eine Anforderung, die das Bestehen aller Teilprüfungen erzwingt, zu rechtfertigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit dieser Frage jedoch nicht auseinandergesetzt, weil es, unter Verkennung der nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Satzungsautonomie der Universität auch in Prüfungsfragen (vgl. BVerfGE 93, 85 <93>), bereits deren Gestaltungsspielraum als beschränkt angesehen hat. Es erwähnt zwar kurz die Lehrfreiheit, hält diese aber nicht für berührt. Auch lässt das Gericht die Frage, ob die Ausgestaltung der Prüfungsordnung als Satzung der akademischen Selbstverwaltung unterliegt, ausdrücklich offen. Damit verkennt das Gericht den Schutzgehalt des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, der die akademische Selbstverwaltung auch hinsichtlich der Satzungsbefugnis in Prüfungsfragen umfasst. Wird der Satzungsautonomie hingegen Rechnung getragen und ein Kongruenzerfordernis universitärer Prüfungen mit der Staatsprüfung demzufolge verneint, bleibt die Frage zu beantworten, ob jede der drei im Schwerpunkt geforderten Prüfungsleistungen bereits für sich genommen eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage über das Bestehen oder Nichtbestehen der Schwerpunktbereichsprüfung bietet. Nur dann ist die Regelung, die das Bestehen aller drei Leistungen fordert, erforderlich und damit auch verhältnismäßig.

(3) In der Beurteilung der Prüfungsregelungen stellen sich tatsächliche Fragen, die von den Fachgerichten unter Beachtung der grundrechtlichen Wertungen zu beantworten sind. Die streitige Bestehensregelung der Universität ist streng, so dass im Vergleich zu anderen Universitäten ein höheres Risiko besteht, die Universitätsprüfung nicht zu bestehen, woraufhin auch eine geringere Zahl an Kandidatinnen und Kandidaten zum Vorbereitungsdienst zugelassen wird. Erhöht die Universität damit die Risiken für Studierende, ein Studium nicht erfolgreich abschließen zu können, ist dies grundsätzlich Teil ihrer Entscheidung in wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten, wenn diese sachlich nachvollziehbar auf den Zweck ausgerichtet sind, die für den juristischen Vorbereitungsdienst ungeeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu ermitteln. Dies zu prüfen obliegt sowohl hinsichtlich der Bestehensregelung sowie weiteren insoweit bedeutsamen Regelungen etwa zur Begrenzung oder Freigabe von Wiederholungsversuchen den Fachgerichten.
Weißt du, wie es danach weiterging? Kam es zu einem Vergleich?

Insofern bleibt es jedenfalls von zentraler Bedeutung, sich einfach mal im Abgleich der Regelungen mit der JAPO zu vergewissern, dass keine Fallstricke mehr lauern (z.B. auch im Hinblick auf Punktehürden). Sie sind theoretisch weiterhin möglich und existieren auch an verschiedenen Unis.
"Honey, I forgot to duck."
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirk

Beitrag von julée »

JulezLaw hat geschrieben:In Mannheim gab es vor wenigen Jahren ein langjähriges Verfahren, weil man einem Studenten den universitären Teil als Nichtbestanden werten wollte, weil er durch die Klausur gefallen ist. Im Schnitt (mit mündlicher Prüfung und Seminar) hatte er aber bestanden. Die Prüfungsordnung, die vorsah, das man alle Einzelleistungen bestehen müsse, wurde für verfassungswidrig erklärt. Siehe BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juni 2015 - 1 BvR 2218/13.
Äh, nein, leider gerade nicht. Das BVerfG hat die Sache an das BVerwG zurückverwiesen, weil so eine Regelung nicht per se verfassungswidrig ist.

@TE: so schwer es ist: Ruhe bewahren. Wenn Du trotz ordentlicher Vorbereitung solche Probleme hattest, dann bestehen gute Chancen, dass es allen anderen genauso ging und es im Ergebnis gar nicht so katastrophal ausgeht, wie Du jetzt befürchtest; möglicherweise wird dann auch insgesamt "hochkorrigiert". Und mit ordentlichen Leistungen im Seminar und in der mündlichen Prüfung kannst Du dann noch einiges retten - dann mag die SPB-Note immer noch nicht so gut sein, wie sie hätte sein können, aber mit der Erklärung "die eine Klausur habe ich damals leider völlig in den Sand gesetzt" dürfte jeder vernünftige Arbeitgeber zufrieden sein.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
JulezLaw
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1697
Registriert: Freitag 1. Januar 2016, 16:47
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Schwerpunkt in den Sand gesetzt; wie schlimm ist es wirk

Beitrag von JulezLaw »

Ah, na gut, tut mir leid, hatte das nur noch grob im Kopf. Die hausinternen Streitigkeiten bekommt man natürlich mit, ich hab das Urteil aber nicht komplett gelesen, sorry dafür. Auf jeden Fall hat die Uni meines Wissens dann alles zurückgezogen, und die Prüfungsordnung wurde geändert. Mittlerweile reicht auch hier das Bestehen im Schnitt.
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Antworten