(P) 2 unterschiedliche Handlungen = 1 Versuch ?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Zeitstein
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(P) 2 unterschiedliche Handlungen = 1 Versuch ?

Beitrag von Zeitstein »

Hallo miteinander,

Ich habe ein Verständnisproblem zum Versuch einer Straftat, am besten lässt es sich an einem einfachen Sachverhalt darlegen.
Beispiel:
"Kampfhundzüchter H hat noch eine Rechnung mit Zuhälter Z offen. Er beschließt ihm eine ordentliche Pracht Prügel zu geben und erhält von seiner Tochter T den Ratschlag, er könne doch einen seiner Hunde mitnehmen und diesen auf den Z hetzen. H, erfreut über die Idee der T, nimmt seinen besten Hund B am darauffolgenden Tag mit. Als der H zu einem Tritt gegen das Schienbein des Z ansetzt, weicht dieser gekonnt aus. H hetzt daraufhin B auf den Z. Z kann aber noch den Hund B mit einem Tritt zurückscheuchen. H flüchtet als er dies bemerkt, vergisst aber seinen Hund B. Der mittlerweile gehässige B stürzt sich auf den Z, dieser zückt jedoch ein Messer und sticht auf den Hund einmalig ein. B rennt daraufhin jaulend zu seinem Herrchen

Prüfen Sie die Strafbarkeit des H nach dem StGB ?"

Nun habe ich das Problem, dass ich nicht weiß ob ich den oben dargestellten Vorgang als einen einzigen Versuch einer (gefährlichen; soweit Hund B hier Werkzeug ist) Körperverletzung gemäß § 223 I,II, 22, 23 I behandeln soll bzw. kann [Wenn ja, wie würde man einen angemessenen Obersatz bilden?] oder, ob ich jede Handlung einzeln = versuchter Körperverletzung mit Tritt nach § 223, I,II, 22, 23 I, versuchte gefährliche Körperverletzung durch Hetzen des B auf den Z §§ 223 I, II, 224 I Nr. 2 2.Alt.. Das eigenständige Verhalten des B nach der Flucht seines Herrchens dürfte strafrechtlich irrelevant sein, da es ja zu keinem Schaden am Z gekommen ist und ein fahrlässiger Versuch einer Körperverletzung nicht möglich ist.

Wann trenne ich die Handlungen in einem Versuch und wie würdet ihr obiges Bespiel lösen ? Ich bin bereits einmal durch eine Strafrecht I kalusur durchgefallen, aufgrund eines solchen ähnlichen mehraktigen Versuchs durchgefallen, da es als ein No-Go verstanden wird. Daher versuche ich zu verstehen wo mein Problem liegt. Irgendwie möchte ich immer alle Handlungen einzeln prüfen :(

LG
Zeitstein
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Tibor
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Re: (P) 2 unterschiedliche Handlungen = 1 Versuch ?

Beitrag von Tibor »

:kha

Geschlossen.
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