Hallo liebe Juristen,
ich zerschlage mir gerade meinen Kopf an einem Übungsfall, der dem Scheunenmordfall gleicht.
A schlägt mit Tötungsabsicht dem B von hinten in einem Überraschungsmoment mit einer Flasche auf den Kopf, der dann bewusstlos zusammenbricht und Schädelverletzungen erleidet. A denkt, er habe den B bereits mit dieser Handlung getötet und verlässt den Tatort. Nach kurzer Zeit kehrt er jedoch noch einmal zurück um zu prüfen, ob der B tatsächlich tot ist, er hat jedoch überlebt und liegt schwer verletzt am Boden. Dann sticht der B mehrmals mit einem Messer auf ihn ein um ihn letztlich zu töten, was auch passiert.
Geprüft werden soll §§ 212 I, 211 I, II StGB.
Wie soll ich hier vorgehen? Beim Scheunenmordfall entschied sich der BGH, dass es sich schon beim Schlag mit der Flasche um vollendeten Heimtückemord handelt, obwohl der Erfolg erst mit dem Einstechen des Messers eintritt, weil es eine unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf ist. Wie wäre das denn zu prüfen? Prüfe ich erst das Einstechen, das den Erfolg beiführt wo jedoch keine Mordmerkmale bestehen und verneine dabei den Mord und bejahe den Totschlag und prüfe danach den Heimtückemord beim Schlag mit der Flasche?
Ich bin völlig verwirrt. Hoffe es kann mir jemand helfen.
Liebe Grüße
Scheunenmordfall vollendeter Mord/Totschlag?
Moderator: Verwaltung
- Vorkriegsjugend
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Re: Scheunenmordfall vollendeter Mord/Totschlag?
Hausarbeitenzeit ist eine harte Zeit, wie soll man das nur alleine bewältigen? Ein Glück gibt es Juraforen, wo jedem faulen Studenten geholfen wird. Natürlich hat er sie trotzdem am Ende ohne fremde Hilfe fertiggestellt.
- JulezLaw
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Re: Scheunenmordfall vollendeter Mord/Totschlag?
Da hat VKJ wohl recht... Ich glaube, Herr Günther würde seine Hausarbeit lieber durch die Studenten selbst gelöst sehen.
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- Tibor
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Re: Scheunenmordfall vollendeter Mord/Totschlag?
Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."