Diebstahl mittelbare Täterschaft Irrtümer

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Tobias__21
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Diebstahl mittelbare Täterschaft Irrtümer

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

A sagt zu B, er solle zu C in die Wohnung gehen und dort 100€ holen. A habe darauf einen Rückzahlungsanspruch aus Darlehen. Dem ist nicht so, was B auch weiss. B nimmt die 100€.

Strafbarkeit B:

242 (+), da er nicht auf A reingefallen ist. Zueignungsabsicht ist hier in meiner Konstellation auch kein Problem.

Strafbarkeit A:

§§ 242, 26 (+) Anstiftervorsatz als Minus in der gewollten mittelbaren Täterschaft vorhanden.

Was ist mit §§ 242, 25 I Alt. 2? Gibt es so etwas wie einen Diebstahl in versuchter mittelbarer Täterschaft? Ich meine nein. Ein versuchter Diebstahl in mittelbarer Täterschaft würde gehen. Aber was war hier nochmal die Begründung, warum das nicht geht? Wusste ich auch alles mal, komme aber gerade nicht mehr drauf ::?

Zweites Problem: Selbst wenn As Geschichte stimmen würde, hätte sie ja keinen Anspruch auf genau diesen 100€ Schein, sondern nur auf die Geldsumme. Die Wegnahme wäre also rechtswidrig. Normalerweise ist das doch ein Fall des Tatbestandsirrtums. Einem Laien wird man ja nicht zumuten können, zwischen dem Schein als eigene Sache und der Wertsumme, auf die er einen Anspruch hat, zu unterscheiden. Hat das in meinem Fall irgendwelche Auswirkungen? Auf die Anstiftung wohl kaum. Aber was ist mit der gewollten mittelbaren Täterschaft? Die A will dem B ja vorgaukeln, sie hätte einen wirklichen Anspruch auf genau dieses Geld, den hat sie aber nicht. Tatsächlich sagt sie dem B ja, er solle etwas rechtswidrig tun, beabsichtigt war aber ihn glauben zu lassen, er handle rechtmäßig.
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Tobias__21
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Re: Diebstahl mittelbare Täterschaft Irrtümer

Beitrag von Tobias__21 »

Hat sich erledigt, bin selbst drauf gekommen :)
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