Abgrenzung Täterschaft - Teilnahme im Versuch

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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hinotori
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Abgrenzung Täterschaft - Teilnahme im Versuch

Beitrag von hinotori »

Hallo!
Ich bin neu hier und hab jetzt auch schon nach einer Antwort gesucht, aber leider keine gefunden (obwohl sie sicher schon jemand gegeben hat.)

Wenn es in der Prüfung eines versuchten Totschlags problematisch ist, ob der eine Beteiligte mittelbarer Täter oder Anstifter ist, wo genau nehme ich die Abgrenzung vor?

Beim vollendeten Erfolgsdelikt habe ich immer geprüft, wer die Tatherrschaft inne hat, aber beim Versuch habe ich in der Tatbestandsmäßigkeit nur die Unterpunkte "Tatentschluss" und "Unmittelbares Ansetzen". Soll ich die Abgrenzung vor diesen Punkten machen oder unter einem davon?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen... Danke! :)
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Tibor
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Abgrenzung Täterschaft - Teilnahme im Versuch

Beitrag von Tibor »

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=45&t=18879

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strat2011/38-teilnahme-sonstigeprobleme.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
arlovski
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Re: Abgrenzung Täterschaft - Teilnahme im Versuch

Beitrag von arlovski »

du prüfst im tatentschluss ob der täter nach seiner vorstellung von der tat objektiv täter oder teilnehmer gewesen wäre
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