Strafvereitelung im Amt 258, 258a?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Heyhoo
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Strafvereitelung im Amt 258, 258a?

Beitrag von Heyhoo »

Hi Leute,
ich habe eine Frage...ich lese gerade einen Fall von einem Leiter einer JVA Anstalt, der nicht meldet, dass ein Häftling während der Haftzeit einen anderen Häftling verprügelt hat. Vielmehr lässt er die Sache auf sich beruhen, da der Häftling ohnehin wohl noch ein Jahr Haft zu verbüßen hat. Der Vorfall innerhalb der Anstalt bleibt für ihn also ohne Konsequenten. Jetzt wird der Häftling aber entlassen und stirbt kurze Zeit später durch einen Autounfall.
Wirkt sich das jetzt auf die Strafvereitelung im Amt aus? oder ist sogar wegen Totschalgs durch Unterlassen oder fahrlässiger Tötung zu ermitteln?
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Tibor
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Re: Strafvereitelung im Amt 258, 258a?

Beitrag von Tibor »

Wie umfangreich soll denn die Antwort sein? 20 Seiten, Times New Roman Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5 und rechts 7 cm Korrekturrand?

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/ ... erhalt.pdf

Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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