Beihilfe als "Tat" bei mittelbarer Täterschaft

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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franzeutscher
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Beihilfe als "Tat" bei mittelbarer Täterschaft

Beitrag von franzeutscher »

Hallo zusammen,
ich bin noch relativer Anfänger im Strafrecht und bin auf eine Frage gestoßen, die ich mir nach viel Überlegung nicht selbst beantworten kann und auch keine adäquate Antowort bei meinen Nachschlageversuchen gefunden habe.
Im Prinzip ist es recht simpel und mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich eventuell den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe.
Ganz konkret: Bei einer mittelbaren Täterschaft kommt es im objektiven Tatbestand ja auf die Verwirklichung der Tat durch den Tatmittler an. Was ist aber nun, wenn dieser wiederum die Tat nicht selbst begangen hat, sondern seine Tat darin besteht, dass er zu einer anderen Tat Beihilfe geleistet hat?
Sorry schonmal, habe es nicht geschafft das noch simpler zu formulieren. Ziemlich verworren das Ganze, ich hoffe aber man versteht, worum es mir geht.
Vielen lieben Dank schonmal
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Baron
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Re: Beihilfe als "Tat" bei mittelbarer Täterschaft

Beitrag von Baron »

Was sind denn Deine eigenen Gedanken dazu?
franzeutscher
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Re: Beihilfe als "Tat" bei mittelbarer Täterschaft

Beitrag von franzeutscher »

Im Grunde denke ich mir, dass es möglich sein muss. Ansonsten könnte ja jemand, der sich eines menschlichen Werkzeugs bedient, um Beihilfe bspw. zum Mord zu leisten, nicht bestraft werden. Andererseits kommt mir der Prüfungsaufbau der ganzen Geschichte dann im Ergebnis kompliziert vor, weswegen ich stutzig geworden bin.
Tobias__21
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Re: Beihilfe als "Tat" bei mittelbarer Täterschaft

Beitrag von Tobias__21 »

Mach doch mal ein Beispiel. Ich vermute das wird auf einen Versuch rauslaufen. Aber meine Phantasie ist begrenzt :)
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franzeutscher
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Re: Beihilfe als "Tat" bei mittelbarer Täterschaft

Beitrag von franzeutscher »

Ok Beispiel, hoffe das hilft weiter: A ist Terrorist und möchte viele Menschen töten. Der B sympathisiert mit diesem Vorhaben und möchte den A daher finanziell unterstützen, damit dieser seine Tat durchführen kann. Nun möchte er aber selbst keine 1000€ an den A überweisen, aus Angst entdeckt zu werden. Also bittet er den C, der ihm noch Geld schuldet, 1000€ auf das Konto des A zu überweisen. Der C hat natürlich von der ganzen Terrorismus-Geschichte keine Ahnung und überweist dem A das Geld.

Meine Überlegung wäre jetzt:
A ist mittelbarer Täter zur Beihilfe. Und genau da stellt sich die Frage, ob eine solche Konstellation überhaupt Sinn ergibt?
Tobias__21
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Re: Beihilfe als "Tat" bei mittelbarer Täterschaft

Beitrag von Tobias__21 »

Und zack hat die Falle zugeschnappt! Was meinst Du warum ich nach einem Beispiel gefragt habe? :D :D

Hausarbeitenschnorrer: 0 Tobias__21: 1 :-w :-w

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Re: Beihilfe als "Tat" bei mittelbarer Täterschaft

Beitrag von JulezLaw »

Es gibt eben doch immer ein erstes Mal - und sei es nur, dass du nicht auf sowas reinfällst ;)
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Re: Beihilfe als "Tat" bei mittelbarer Täterschaft

Beitrag von Tobias__21 »

:D :D
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Re: Beihilfe als "Tat" bei mittelbarer Täterschaft

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:Hausarbeitenschnorrer: 0 Tobias__21: 1
Bestenfalls 1:1, wenn ich mich recht entsinne. :)
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Re: Beihilfe als "Tat" bei mittelbarer Täterschaft

Beitrag von Blaumann »

Tobias__21 hat geschrieben:Und zack hat die Falle zugeschnappt! Was meinst Du warum ich nach einem Beispiel gefragt habe? :D :D
Inquisitor Tobias entlarvt einen Frevler. Die strenge Ausbildung auf dem Jesuitenkolleg war nicht vergebens. :-({|=
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