Bezeichnung d. Angeklagten bei unbekannten Personalien

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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wololo
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Bezeichnung d. Angeklagten bei unbekannten Personalien

Beitrag von wololo »

Hallo,

vielleicht erinnert sich noch jemand an den Fall einer Braunkohlegegnerin, die ihre Personalien nicht nannte:
spiegel.de

Mir stellt sich momentan die eher praktische Frage, wie Haftbefehl/Anklage/Eröffnungsbeschluss aussahen.
Sind jemandem ggf. andere Entscheidungen bekannt?
Wie wurde/wird eine die Verwechslung sicherstellende Bezeichnung gewählt?

Habe nun trotz längerer Suche nichts gefunden ... :-k
Eagnai
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Re: Bezeichnung d. Angeklagten bei unbekannten Personalien

Beitrag von Eagnai »

wololo hat geschrieben: Wie wurde/wird eine die Verwechslung sicherstellende Bezeichnung gewählt?
In den mir aus der Praxis bekannten Fällen wurde einfach ein Foto des Beschuldigten in Anklageschrift und Urteil eingefügt.
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Justitian
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Re: Bezeichnung d. Angeklagten bei unbekannten Personalien

Beitrag von Justitian »

Das ist ja witzig. Der da wird verurteilt!
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
Tobias__21
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Re: Bezeichnung d. Angeklagten bei unbekannten Personalien

Beitrag von Tobias__21 »

Justitian hat geschrieben:Das ist ja witzig. Der da wird verurteilt!
Dürfte öfter vorkommen als man denkt. Es werden ja auch oft falsche Namen angegeben. Von Hussein K. weiß man bspw. auch nicht wer er ist und ob überhaupt der Name stimmt. Kann dann keinen großen Unterschied machen, wenn schon gar kein Name angegeben wird. Dann muss man sich halt mit anderen Merkmalen behelfen.
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Ara
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Re: Bezeichnung d. Angeklagten bei unbekannten Personalien

Beitrag von Ara »

Ich hatte nen Fall in der Sitzungsvertretung und das war fast Slapstick:

Der Beschuldigte gab bei seiner Festnahme (um seine vorherige Verurteilung zu verschleiern) den Namen eines Bekannten aus dem Flüchtlingsheim an. Das wiederholte er auch vor dem Haftrichter. Das Problem: Sein Bekannter hatte ne offene Bewährung.

Erst nach und nach realisierte er, dass sein Fake-Alias ihn deutlich schlechter darsstehen lässt, als seine wahre Identität... Es war nicht so einfach am Ende aufzuklären, wer er nun wirklich war.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Tobias__21
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Re: Bezeichnung d. Angeklagten bei unbekannten Personalien

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben:Ich hatte nen Fall in der Sitzungsvertretung und das war fast Slapstick:

Der Beschuldigte gab bei seiner Festnahme (um seine vorherige Verurteilung zu verschleiern) den Namen eines Bekannten aus dem Flüchtlingsheim an. Das wiederholte er auch vor dem Haftrichter. Das Problem: Sein Bekannter hatte ne offene Bewährung.

Erst nach und nach realisierte er, dass sein Fake-Alias ihn deutlich schlechter darsstehen lässt, als seine wahre Identität... Es war nicht so einfach am Ende aufzuklären, wer er nun wirklich war.
Ganz großes Problem. Hatte ich auch schon bei einem Afrikaner. Es war am Ende der Verhandlung überhaupt keinem klar wer er ist, wann er geboren ist und wo er überhaupt genau herkommt. Schon in der Ermittlungsakte tauchten verschiedene Namen auf. Dann hat man sich irgendwie auf einen Namen geeinigt und der wurde dann noch zigmal falsch geschrieben. Eigentlich wusste auch keiner wie man den Namen wirklich richtig schreiben soll. Dem Angeklagten war es verständlicherweise egal, der hat nur mit den Schultern gezuckt und "ok" gesagt (bzw. der Dolmetscher). Auch im Polas (ich meine es war Polas was mir die Polizisten gezeigt haben) hat man teilweise zig Aliase und die Verknüpfungen gehen kreuz und quer. Da reicht es schon wenn irgendeiner mal aus Versehen beim Tippen einen Buchstaben vertauscht hat. Genauso bei der Registrierung. Wenn da einer nicht aufpasst und falsch tippt hat man den Salat.

Apropos Dolmetscher: Den richtigen Dolmetscher hatten wir erst in einem zweiten Termin. Das Gericht hat erst einen für englisch bestellt. Problem: Der Angeklagte konnte nicht mal mit seinem Verteidiger auf englisch kommunizieren, wurde aber polizeilich mit englischem Dolmetscher vernommen. Wahrscheinlich hat er uns aber auch einfach alle verscheissert und er konnte englisch :)
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Eagnai
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Re: Bezeichnung d. Angeklagten bei unbekannten Personalien

Beitrag von Eagnai »

Das Problem mit den verschiedenen Schreibweisen hat man ständig.

Liegt ja auch auf der Hand - man kann Namen z.B. aus der arabischen Schrift eben einfach nicht in nur einer einzigen zulässigen Weise in unsere Schrift übertragen. Es gibt halt nicht für jeden arabischen Buchstaben eine passende Entsprechung in unserem Alphabet.

Ob man dann am Ende bei Al-Hasan, Al Hasan, Alhasan, Al-Hassan oder noch etwas anderem herauskommt, ist mehr oder weniger Zufall, weil alles im Grunde richtig und möglich ist. Zusammen mit dem Vornamen ergeben sich da selbst bei jemandem, der völlig redlich ist und keine falschen Namen benutzt, eine große Zahl möglicher Schreibweisen, die oft zu diversen Alias-Personalien führen, obwohl derjenige selbst gar nichts dafür kann.

Die Leute, die bewusst falsche Namen angeben, sind natürlich nochmal ein ganz anderes Problem.

Ein großes Problem sind aber auch die Geburtsdaten (nicht wenigen Flüchtlingen sind ihre echten gar nicht bekannt, so etwas wird ja gar nicht in jedem Land registriert) und die Geburtsorte - teilweise wird die Stadt angegeben, teilweise die Region oder der Verwaltungsbezirk, teilweise ein Ortsteil, und das dann auch noch in verschiedenen Schreibweisen. Das kriegt man aber dann oft weder bei der Polizei noch beim BZR hin, alles zu ein- und demselben Datensatz zusammenzufügen, mit der Folge, dass auch die BZR-Auszüge ständig nicht stimmen. Ich war gerade gestern noch in einer Sitzung mit jemandem, dessen BZR keine Eintragungen enthielt, obwohl er unstreitig unter Bewährung stand.

Letztlich würde wahrscheinlich wirklich nur eine Registrierung mittels Fingerabdrücken helfen.
wololo
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Re: Bezeichnung d. Angeklagten bei unbekannten Personalien

Beitrag von wololo »

Eagnai hat geschrieben:
wololo hat geschrieben: Wie wurde/wird eine die Verwechslung sicherstellende Bezeichnung gewählt?
In den mir aus der Praxis bekannten Fällen wurde einfach ein Foto des Beschuldigten in Anklageschrift und Urteil eingefügt.
Danke. Mir ist tatsächlich ein solcher Fall noch nicht untergekommen. Und ohne irgendeine Angabe zur Person ist es ja doch noch mal etwas anderes als wenn es um falsch erfasste Daten oder mögliche Aliasidentitäten geht ...
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Re: Bezeichnung d. Angeklagten bei unbekannten Personalien

Beitrag von Ilonia »

Tobias__21 hat geschrieben: Ganz großes Problem. Hatte ich auch schon bei einem Afrikaner. Es war am Ende der Verhandlung überhaupt keinem klar wer er ist, wann er geboren ist und wo er überhaupt genau herkommt. Schon in der Ermittlungsakte tauchten verschiedene Namen auf. Apropos Flüchtlinge, hier etwas interessantes dazu. Dann hat man sich irgendwie auf einen Namen geeinigt und der wurde dann noch zigmal falsch geschrieben. Eigentlich wusste auch keiner wie man den Namen wirklich richtig schreiben soll.
Apropos Dolmetscher: Den richtigen Dolmetscher hatten wir erst in einem zweiten Termin. Das Gericht hat erst einen für englisch bestellt. Problem: Der Angeklagte konnte nicht mal mit seinem Verteidiger auf englisch kommunizieren, wurde aber polizeilich mit englischem Dolmetscher vernommen. Wahrscheinlich hat er uns aber auch einfach alle verscheissert und er konnte englisch :)
Wieso bestellt man einen Dolmetscher, der die Sprache nicht dolmetschen kann ... es gibt Dinge über die kann man einfach nur schmunzeln. Und ja, es kann natürlich gut sein dass er englisch sprechen konnte, wer weiß :twevil
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Ara
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Re: Bezeichnung d. Angeklagten bei unbekannten Personalien

Beitrag von Ara »

Ilonia hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben: Ganz großes Problem. Hatte ich auch schon bei einem Afrikaner. Es war am Ende der Verhandlung überhaupt keinem klar wer er ist, wann er geboren ist und wo er überhaupt genau herkommt. Schon in der Ermittlungsakte tauchten verschiedene Namen auf. Apropos Flüchtlinge, hier etwas interessantes dazu. Dann hat man sich irgendwie auf einen Namen geeinigt und der wurde dann noch zigmal falsch geschrieben. Eigentlich wusste auch keiner wie man den Namen wirklich richtig schreiben soll.
Apropos Dolmetscher: Den richtigen Dolmetscher hatten wir erst in einem zweiten Termin. Das Gericht hat erst einen für englisch bestellt. Problem: Der Angeklagte konnte nicht mal mit seinem Verteidiger auf englisch kommunizieren, wurde aber polizeilich mit englischem Dolmetscher vernommen. Wahrscheinlich hat er uns aber auch einfach alle verscheissert und er konnte englisch :)
Wieso bestellt man einen Dolmetscher, der die Sprache nicht dolmetschen kann ... es gibt Dinge über die kann man einfach nur schmunzeln.
Der Dolmetscher konnte die Sprache, aber der Angeklagte möglicherweise nicht.

Das hatte ich aber auch. N Flüchtling der ne Englischdolmetscherin hatte. Der Verteidiger hat irgendwann ein Geständnis erklärt und der Angeklagte erklärte, dass es so stimmt. Als der Richter dann 10 Minuten später fragte, "Wie kam es denn dazu, dass sie mit Drogen gehandelt haben?" erklärte der Angeklagte "Wie mit Drogen gehandelt? Hab ich nicht!". Auf die Frage des Richters ob er denn seine Dolmetscherin verstehen würde "a little bit".

Man hat es dann noch mit Französisch und Spanisch versucht, da hat er aber noch verstörter geguckt.

Wenn die Leute halt angeben, dass sie Englisch können, kriegen sie nen englischen Dolmetscher.
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Re: Bezeichnung d. Angeklagten bei unbekannten Personalien

Beitrag von thh »

wololo hat geschrieben:
Eagnai hat geschrieben:
wololo hat geschrieben: Wie wurde/wird eine die Verwechslung sicherstellende Bezeichnung gewählt?
In den mir aus der Praxis bekannten Fällen wurde einfach ein Foto des Beschuldigten in Anklageschrift und Urteil eingefügt.
Danke. Mir ist tatsächlich ein solcher Fall noch nicht untergekommen.
Mir auch noch nicht, aber ich kenne für solche Fälle ebenso die Variante mit dem Lichtbild.
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Re: Bezeichnung d. Angeklagten bei unbekannten Personalien

Beitrag von thh »

Ilonia hat geschrieben:Wieso bestellt man einen Dolmetscher, der die Sprache nicht dolmetschen kann ... es gibt Dinge über die kann man einfach nur schmunzeln.
Man bestellt einen Dolmetscher für die Sprache, von der man annimmt, dass der Angeklagte sie spricht. Das geschieht in der Regel nach Aktenlage und beruht auf dem, was der Angeklagte angegeben oder die Polizei festzustellen geglaubt hat. Nicht immer ist das richtig, und nicht immer entsprechen die sich aus den Akten ergebenden Sprachkenntnisse (oder die geschliffenen Formulierungen einer Vernehmung) auch den tatsächlichen Fähigkeiten des Angeklagten oder des Zeugen.

Insbesondere bei Afrikanern kommt das Problem hinzu, dass es oft eine Vielzahl in Betracht kommender Sprachen gibt (es dürften sich mehrere hundert Stammessprachen differenzieren lassen, mit vielleicht einem Dutzend relevant weit verbreiteter Sprachen), die aber hierzulande sehr exotisch sind, so dass sich - gar gute - Dolmetscher nur schwer finden lassen, was Aufwand (und damit Verzögerungen und Kosten) nach sich zieht. In der Regel sprechen die Betreffenden aber auch Englisch oder Französisch, teilweise nach eigenen Angaben, teilweise nach dem, was man so weiß. Es liegt daher nahe, einen Dolmetscher für die englische Sprache zu bestellen, wenn der Angeklagte diese auch - ausreichend - spricht. Nicht immer aber reicht das auch.

(Es ist auch nicht völlig selten, dass durchaus flüssige Sprachkenntnisse der englischen, ja sogar der deutschen Sprache mit der Festnahme zur Gänze verlorengehen. Die Menschen sind ja nun nicht dumm und wissen auch, dass es einfacher ist, mit ihnen auf Englisch zu kommunizieren als einen Dolmetscher für Wolof, Igbo oder Mandinka zu finden.)
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Bezeichnung d. Angeklagten bei unbekannten Personalien

Beitrag von Eagnai »

thh hat geschrieben: Insbesondere bei Afrikanern kommt das Problem hinzu, dass es oft eine Vielzahl in Betracht kommender Sprachen gibt (es dürften sich mehrere hundert Stammessprachen differenzieren lassen, mit vielleicht einem Dutzend relevant weit verbreiteter Sprachen), die aber hierzulande sehr exotisch sind, so dass sich - gar gute - Dolmetscher nur schwer finden lassen, was Aufwand (und damit Verzögerungen und Kosten) nach sich zieht.
Bei Menschen aus dem arabischen Raum liegen die Probleme oft ähnlich. Wenn da jemand nun nicht Hocharabisch versteht, sondern nur einen ganz bestimmten kurdischen Dialekt, dann muss man erstmal einen Dolmetscher finden, der den entsprechenden Dialekt beherrscht.
Tobias__21
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Re: Bezeichnung d. Angeklagten bei unbekannten Personalien

Beitrag von Tobias__21 »

Eagnai hat geschrieben:
thh hat geschrieben: Insbesondere bei Afrikanern kommt das Problem hinzu, dass es oft eine Vielzahl in Betracht kommender Sprachen gibt (es dürften sich mehrere hundert Stammessprachen differenzieren lassen, mit vielleicht einem Dutzend relevant weit verbreiteter Sprachen), die aber hierzulande sehr exotisch sind, so dass sich - gar gute - Dolmetscher nur schwer finden lassen, was Aufwand (und damit Verzögerungen und Kosten) nach sich zieht.
Bei Menschen aus dem arabischen Raum liegen die Probleme oft ähnlich. Wenn da jemand nun nicht Hocharabisch versteht, sondern nur einen ganz bestimmten kurdischen Dialekt, dann muss man erstmal einen Dolmetscher finden, der den entsprechenden Dialekt beherrscht.
Das ist im Prozess gegen Hussein K. wohl auch ein Problem. Ein paar Zeugen (Flüchtlinge, die mit ihm zusammen waren) wollen im Prozess nichts mehr davon wissen, was sie der Polizei in der Vernehmung gesagt haben. Der Dolmetscher hätte nur kurdisch gesprochen und nicht Dari. Ich bin mal gespannt, ob sich das noch irgendwie aufklärt und das Gericht da nochmal nachhakt, denn da geht es echt um wichtige Punkte. Aber gerade bei schweren Delikten muss man doch höllisch aufpassen und im Zweifel eben die Vernehmung verlegen und den richtigen Dolmetscher organisieren. Das darf doch nicht passieren.
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