Hallo Leute,
beim Wiederholen bin ich auf einen Gedanken gekommen, der sich mit der Notwendigkeit der Modifizierung der Äquivalenztheorie im Rahmen der Fallgruppe "alternative Kausalität" beschäftigt.
Der Überlegung zugrunde liegt ein beliebiges Schulbeispiel, wie zB der Fall, dass A und B jeweils mit einer tödlichen Dosis Gift den Wein des C versehen, den dieser trinkt und stirbt.
Hinlänglich bekannt ist, dass die csqn-Formel dann modifiziert wird. Ausgehend von der der csqn-Formel wohl mittlerweile gängig anhängenden Ergänzung ("...ohne, dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele") stellt sich mir die Frage, ob die Modifizierung überhaupt erforderlich ist.
Man könnte schließlich auch argumentieren, dass beim Wegdenken einer der Handlung der Erfolg eben in seiner konkretenGestalt entfiele - die konkrete Gestalt wird mMn nämlich durch die tatsächlich verabreichte Dosis bestimmt und nicht durch den pauschalen "Gifttod".
Was sagt ihr zu dieser Idee? Dass man die Fallgruppe auch ohne meine Idee lösen kann, ist mir klar. Mir helfen derartige Diskussionen nur ungemein beim Verständnis, sodass ich mich über einen Austausch freuen würde!
LG
Notwendigkeit der Modifizierung der Äquivalenztheorie
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Re: Notwendigkeit der Modifizierung der Äquivalenztheorie
Darauf sind tatsächlich auch schon andere gekommen. Mit Blick auf diese Fallgruppe habe ich das auch schon in verschiedenen Lehrbüchern gelesen. Unter anderem wird das bei Kuddlich im PdW-Band zum Strafrecht AT so vertreten.
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Re: Notwendigkeit der Modifizierung der Äquivalenztheorie
cool! also scheinbar wenigstens vertretbar, das ist doch schon mal was!