Willensherrschaft bei mittelbarer Täterschaft. Hilfe.

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Alex Fischer
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Willensherrschaft bei mittelbarer Täterschaft. Hilfe.

Beitrag von Alex Fischer »

Hallo liebe Juristinnen und Juristen,

Ich hätte eine Frage zur mittelbaren Täterschaft.

Mal angenommen der Kriminelle (V) will seinen Feind (F) umbringen und schlägt seinem 13 Jährigen Sohn (S) vor, (F) zu töten. S plante aber schon F selber umbringen, weil er denkt, dass sein Vater ihn dafür belohnen wird. Vater V bestätigt dies und freut sich, was für einen schönen Sohn er erzogen hat. S bringt F alleine mit Pistole um.

Die Frage lautet. Kann V als mittelbarer Täter bestraft werden?

Im Objektiven TB scheint die Wissens-/Willensherrschaft fehlen. Es gibt keine Anhaltspunkte, die auf die Unkenntnis der Strafbarkeit der Tat bei K hinweisen. Daher ist V nicht im Wissen überlegen.

Ob ein bloßes Vater-Sohn Verhältnis begründen kann, dass K von V so abhängt, dass er alles machen soll, was V will ist fraglich. Vor allem wenn der Vater den Sohn nicht dazu zwingt, sondern nur freundlich vorschlägt.

Deswegen scheint schwierig den Sohn nur wegen des deliktischen Minus als Werkzeug zu bezeichnen. Denn wenn S z.B 18 Jahre alt wäre, würde der Vater nur wegen der Beihilfe strafbar.

Im Subjektiven TB gibt es auch ein Problem mit der Tatherschaft. V ist zwar die Zentralfigur der Tat. Nach der Tatherschaftslehre müsste er aber das tatbestandliche Geschehen "In-den-Händen-Halten". Über den genauen Ablauf hatte V aber keine Ahnung. Wo wie und wann es passieren sollte, wusste V nicht.

Ich bin mir sicher, dass ich einem Denkfehler unterliege. Deswegen frage ich um Hilfe.

P.s. Sollte man die mittelbare Täterschaft verneinen. Dann ist hier keiner strafbar. Anstiftung eines schon zur Tat entschlossenen Täter scheidet aus, da es nicht um Auf-, Ab- oder Umstiftung handelt.

Bei der Beihilfe ist die Strafdrohung für S zu beachten. Er ist 13 und damit nicht strafmündig. Somit wäre V auch nicht strafbar.

Wer nun die Verantwortung in diesem Fall tragen soll ist zunächst unklar.

Auf Ihre Antworten würde ich mich sehr freuen!
Grüße Daniel
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Tibor
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Re: Willensherrschaft bei mittelbarer Täterschaft. Hilfe.

Beitrag von Tibor »

Sind doch noch drei Tage Zeit; also um die Hausarbeit allein zu schreiben!

https://www.jura.uni-konstanz.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1508517949&hash=9cf9e332b5a50e3371b806179b8206394e14ee35&file=fileadmin/jura/Dokumente_FB_Homepage/WS2017-18/ZwischenpruefHA_StrafR_fuer_WS2017-18.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)

Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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