In Bälde (im nächsten halben Jahr) sind die ersten gerichtlichen Entscheidungen zur Wirksamkeit der COVID-19-Eindämmungsverordnungen sowie zur Straf- und Bußgeldbewehrung derselben zu erwarten. Gerade die Häufung unbestimmter Rechtsbegriffe ("zwingender Grund" etc.) lässt einen stutzen und wundern, wie viele Zähne das Coronarecht der Länder hat.
Das Sondervotum Seegmüller/Schönrock lässt erkennen, wie die Angriffsrichtung gegen die VOen aussehen könnte:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/du1/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=KVRE001092015&documentnumber=1&numberofresults=1613&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true#focuspoint (Verwaister Link automatisch entfernt)
(ab Rn. 15).
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Pandemiestrafrecht
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