alternative Kausalität - Beweisschwierigkeiten bei Äquiv...

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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LMA
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alternative Kausalität - Beweisschwierigkeiten bei Äquiv...

Beitrag von LMA »

Hallo,

Erstsemesterfrage:

Das Prinzip der alternativen Kausalität ist klar, jedoch wird in Wessels/Beulke auch ein Beispiel für Beweisschwierigkeite bei der conditio-sine-qua-non Formel aufgeführt, das vereinfacht lautet:

A und B schießen nahezu gleichzeitig auf O. Ein Schuss geht in den Kopf, der andere ins Herz. Beide wären tödlich gewesen. Welcher Schuss zuerst getroffen hat ist unklar. A und B sind freizusprechen nach dem in-dubio-pro-reo Grundsatz.

Wie unterscheidet sich dies von der alternativen Kausalität, bei welcher (typisches Giftbeispiel, beide Dosen tödlich) sich beide strafbar gemacht haben?

Meine Theorie, Gift könnte oder wird sogar wahrscheinlich zusammen gewirkt haben, auch wenn die einzelnen Dosen für sich tödlich gewesen. Im Magen vermischt sich beides, während beim Schuss wirklich nur einer ursächlich war. Bei dem Schussbeispiel wären sie beide also höchstens wegen (untauglichen) Versuchs zu bestrafen. Die Lösung ist insb beim Vergleich mit dem Giftbeispiel unbefriedigend.

Vielen Dank im Voraus! Ich hoffe Erstsemesterfragen sind nicht ungern gesehen - ergooglen und besprechen hat zu keinem Ergebnis geführt.

LMA
UltimaSpes
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Re: alternative Kausalität - Beweisschwierigkeiten bei Äquiv

Beitrag von UltimaSpes »

LMA hat geschrieben:Wie unterscheidet sich dies von der alternativen Kausalität, bei welcher (typisches Giftbeispiel, beide Dosen tödlich) sich beide strafbar gemacht haben?
Bei der alternativen Kausalität - nehmen wir das typische Giftbeispiel - ist der Deliktserfolg, Tod eines Menschen i.S.v. § 212 I, zu dem Zeitpunkt, in dem die Tathandlungen begangen werden, noch nicht eingetreten. Beide Tathandlungen sind also (einzeln) dazu geeignet, den Deliktserfolg herbeizuführen.
Täter 1 und Täter 2 verabreichen dem Opfer eine jeweils tödliche Dosis Gift zu einem Zeitpunkt, in dem das Opfer noch lebt.
--> Hier würde die normale Definition der csqn-Formel zum unbilligen Ergebnis führen, dass beide nicht kausal gehandelt haben. Daher modifiziert man die Formel.

Bei deinem Beispiel ist es jedoch so, dass entweder als A oder als B geschossen hat, O schon tot war, also der Deliktserfolg bereits eingetreten ist. Es ist ungeklärt, wer von beiden zuerst geschossen hat.
Man kann also in tatsächlicher - beweisrechtlicher - Hinsicht nicht klären, welcher Schuss zum Tod des O geführt hat (und welcher sozusagen nur noch auf eine schon tote Person abgefeuert wurde).
Es kann nicht geklärt werden, welche Handlung (die des A oder die des B?) kausal gewesen ist für den Tod des O; und welche schon gar nicht mehr dazu geeignet war, den Erfolg (Tod eines Menschen) herbeizuführen. Auch die modifizierte csqn-Formel würde hier nicht weiterhelfen.

Es ist also in dubio pro reo zu entscheiden: Beide sind zwar vom vollendeten Tötungsdelikt freizusprechen, aber wegen Versuchs strafbar.

Kleiner Tipp noch: Im 1. Semester neigt man dazu, die Bedeutung der Kausalität sehr zu überschätzen. Im weiteren Studium ist die Kausalität in 98 Prozent der Fälle kein Problem. ;-)
LMA
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Re: alternative Kausalität - Beweisschwierigkeiten bei Äquiv

Beitrag von LMA »

Vielen Dank! Das ergibt Sinn.

Der zweite Schuss könnte zwar auch nach dem ersten Schuss aber vor dem "Treffen" des ersten Schusses eingetroffen sein, was wieder eine alternative Kausalität bedeuten würde, jedoch ist auch dies im Sinne des in dubio pro reo nicht anzunehmen. Vielmehr ist tätergünstig anzunehmen, dass der zweite Schuss nach dem "Treffen" des ersten Schusses abgefeuert wurde. Mag zwar kleinlich sein aber so kann man es vertreten oder?

Danke für den Tipp. Das stimmt, ich habe schon bemerkt, dass das Korrektiv der objektiven Zurechnung unvermeidbar ist - am klarsten wird dies durch das kausale Handeln der Mutter der Mörders durch die Geburt. Die Fallgruppen bieten natürlich auch klare Beispiele aber das ist wohl der Vorzeigegrund.
UltimaSpes
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Re: alternative Kausalität - Beweisschwierigkeiten bei Äquiv

Beitrag von UltimaSpes »

LMA hat geschrieben:Der zweite Schuss könnte zwar auch nach dem ersten Schuss aber vor dem "Treffen" des ersten Schusses eingetroffen sein, was wieder eine alternative Kausalität bedeuten würde
Nein, glaube ich nicht, da nicht beide Kugeln in genau derselben Millisekunde den O treffen. Bei der alternativen Kausalität ist es nämlich so, dass die unabhängig voneinander begangenen Handlungen den Deliktserfolg zum exakt selben Zeitpunkt herbeiführen müssen - ansonsten ist es ein Fall der hypothetischen Kausalität.

Daher muss man bei dem typischen Giftbeispiel richtigerweise zugrundelegen (was ich oben vergessen habe), dass Täter 1 und Täter 2 dem Opfer eine jeweils tödliche Dosis der gleichen Menge verabreichen. (--> Sehr unwahrscheinliches, akademisches Beispiel. Praktisch relevanter: "Alternative Kausalität bei Gremienentscheidungen")

In deinem Beispielsfall mit A und B, die auf O schießen, ist ja logischerweise nicht nur ungeklärt, ob A oder B zuerst geschossen hat, sondern damit zusammenhängend auch, welche Kugel (die von A oder B?) zuerst den O (tödlich) getroffen hat (also Erfolgsherbeiführung nicht zum exakt selben Zeitpunkt). Es bleibt also ein tatsächliches, beweisrechtliches Problem. Wohingegen die alternative Kausalität mit ihrem typischen Giftbeispiel ein Problem der "normalen" csqn-Formel ist, das man durch Modifizierung der Formel lösen kann.
Tobias__21
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Re: alternative Kausalität - Beweisschwierigkeiten bei Äquiv

Beitrag von Tobias__21 »

Es muss doch nicht die exakt gleiche Menge sein? Bspw: 50mg sind tödlich. Täter 1 kippt 60mg rein, Täter 2 100mg.

Bei den Gremienentscheidungen (Klassiker: Ledersprayfall) muss man aufpassen: Eine Stimme Mehrheit = kumulative Kausalität vs. Mehrere Stimmen Mehrheit.

Hierzu:
Satzger, JURA 2014, 186
https://epub.ub.uni-muenchen.de/25897/1 ... litaet.pdf

Ich würde da aber auch nicht zu vertieft einsteigen. Bis heute ist mir kein Fall untergekommen, bei dem die Kausalität wirklich problematisch war. Ist vielleicht eher ein Thema für Hausarbeiten.
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LMA
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Re: alternative Kausalität - Beweisschwierigkeiten bei Äquiv

Beitrag von LMA »

Achso - der gleichzeitige Erfolgseintritt ist also ausschlaggebend!

Auch wenns eine gekünsteltes Beispiel bleibt (Beweisschwierigkeiten außen vor):

A und B schießen exakt gleichzeitig. Kugel A und B treffen exakt gleichzeitig.
Alternative Kausalität. A und B strafbar nach §211.

A und B schießen nicht exakt gleichzeitig. Kugel A und B treffen trotzdem exakt gleichzeitig.
Trotzdem alternative Kausalität. A und B strafbar nach §211.

A und B schießen exakt gleichzeitig. Kugel A trifft vor Kugel B.
Überholende Kausalität aus Bs Sicht, hyothetische Kausalität aus As Sicht, auf die sich A jedoch strafrechtlich nicht beziehen kann. Abbruch des Kausalverlaufs des B. A strafbar nach §211, B strafbar nach §23 i.V.m §211.

B schießt nachdem As Schuss getroffen hat.
Untauglicher Versuch seitens des B. Wieder hypothetische Kausalität aus As Sicht. A strafbar nach §211, B strafbar nach §23 i.V.m §211.

Das soll nur exemplarisch sein. Natürlich ist dies in der Realität kaum (außer mit slow-motion Videobeweis ::roll: ) beweisbar.

Demnach ist das Giftbeispiel aber ein wirklich schlechtes Beispiel. Man müsste ja annehmen, dass nicht nur die Giftmenge und die Giftart, sondern auch der Zeitpunkt und Weise der Verabreichung gleich ist. Sonst gerät man doch auch dort in Beweisschwierigkeiten. Letztendlich muss man doch ähnlich wie ich am Anfang argumentierte annehmen, dass das Gift langsam wirkt und damit auch einer warum auch immer (Verabreichungszeitpunkt, -art, Giftart etc.) erst später wirkenden Giftportion die Möglichkeit gibt auch zu wirken und durch die Vermischung als eine einzige Todesursache ansehen. Würde wie in deinem Beispiel einer geringere Giftportion (deutliche Abweichung, aber nicht verschwindend geringe Portion - sagen wir mal 50%) von A wirklich dazu führen, dass man letztendlich zu einem anderen Ergebnis als alternativer Kausalität kommt?

Sorry, ich weiß, alles sehr kontruiert, aber ich geh an sowas halt gerne rein logisch dran. Wie gesagt, Beweisschwierigkeiten auch hier außen vor. Danke!
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Re: alternative Kausalität - Beweisschwierigkeiten bei Äquiv

Beitrag von UltimaSpes »

Tobias__21 hat geschrieben:Es muss doch nicht die exakt gleiche Menge sein? Bspw: 50mg sind tödlich. Täter 1 kippt 60mg rein, Täter 2 100mg.
Es kommt darauf an, wie genau man ist. Bei deinem Beispiel könnte man behaupten, dass die normale Definition der csqn-Formel noch "funktioniert", indem man nämlich den konkreten Todeszeitpunkt für maßgeblich hält. Durch 100 mg stirbt man schneller als durch 60 mg.
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Re: alternative Kausalität - Beweisschwierigkeiten bei Äquiv

Beitrag von Tobias__21 »

UltimaSpes hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:Es muss doch nicht die exakt gleiche Menge sein? Bspw: 50mg sind tödlich. Täter 1 kippt 60mg rein, Täter 2 100mg.
Es kommt darauf an, wie genau man ist. Bei deinem Beispiel könnte man behaupten, dass die normale Definition der csqn-Formel noch "funktioniert", indem man nämlich den konkreten Todeszeitpunkt für maßgeblich hält. Durch 100 mg stirbt man schneller als durch 60 mg.
Könnte man auch bei Täter 1 50mg und Täter 2 50mg. Tödliche Dosis auch hier 50mg. Dann wäre der konkrete Taterfolg Tod durch Dosis 100mg, und man muss nichts modifizieren. Das ist aber auch alles angreifbar und wirklich medizinisch/wissenschaftlich wird man das nicht feststellen können, ob der Erfolg jetzt früher eingetreten ist. Kann ja auch sein, dass man bei 50mg und 100mg zum gleichen Zeitpunkt stirbt und die Überdosierung keine Auswirkungen auf den Zeitpunkt des Erfolgseintritts hat. Es hängt ja auch stark von der Konstitution des Opfers ab, wann der Erfolg eintritt.
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Re: alternative Kausalität - Beweisschwierigkeiten bei Äquiv

Beitrag von Tobias__21 »

LMA hat geschrieben: Demnach ist das Giftbeispiel aber ein wirklich schlechtes Beispiel. Man müsste ja annehmen, dass nicht nur die Giftmenge und die Giftart, sondern auch der Zeitpunkt und Weise der Verabreichung gleich ist. Sonst gerät man doch auch dort in Beweisschwierigkeiten.
Nein. A kippt 100mg Arsen in Os Wasserflasche, einen Tag später kommt B und kippt 50mg Zyankali in die Wasserflasche. Beide Gifte sind in ihrer jeweiligen Dosierung für sich tödlich. O trinkt und stirbt. Voraussetzung ist lediglich, daß die Gifte gleichzeitig tödlich wirken.

Hierzu: Kühl § 4 Rn. 19ff. Insbesondere Rn. 20 mit Kritik an der Modifizierung der Formel auf diesen Lehrbuchfall. Auch interessant: BGHSt 39, 195: Zwei Schüsse desselben Täters auf ein Opfer. Der erste Schuss mit Tötungsvorsatz, der zweite fahrlässig.
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Re: alternative Kausalität - Beweisschwierigkeiten bei Äquiv

Beitrag von LMA »

Nein. A kippt 100mg Arsen in Os Wasserflasche, einen Tag später kommt B und kippt 50mg Zyankali in die Wasserflasche. Beide Gifte sind in ihrer jeweiligen Dosierung für sich tödlich. O trinkt und stirbt.
Stimmt. Aber wie ist das nun strafrechtlich zu bewerten. Meine "Konstruktion" wäre halt das gewesen, was ich direkt nach dem was du zitiert hast geschrieben habe.
Letztendlich muss man doch ähnlich wie ich am Anfang argumentierte annehmen, dass das Gift langsam wirkt und damit auch einer warum auch immer (Verabreichungszeitpunkt, -art, Giftart etc.) erst später wirkenden Giftportion die Möglichkeit gibt auch zu wirken und durch die Vermischung als eine einzige Todesursache ansehen.
Wenn man davon ausgeht, dass ein Gift alleine für den Tod ursächlich sein kann, obwohl sich noch ein zweites zumindest ansatzweise ähnlich gefährliches im Körper befindet, dann haben wir doch die gleiche Konstruktion wie bei dem Schussbeispiel.
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Re: alternative Kausalität - Beweisschwierigkeiten bei Äquiv

Beitrag von Tobias__21 »

Das sind ja alles tatsächliche Fragen. Das muss ein Rechtsmediziner bewerten, wie was wann wie schnell ggf. im Zusammenspiel mit dem anderen Gift gewirkt hat. Das Lehrbuchbeispiel geht aber davon aus, dass die Giftmengen beide gleichzeitig tödlich wirken.

Kühl § 9 Rn. 20:

Führen gleichzeitig wirkenden Teilmengen der Gifte den Tod herbei, können die jeweiligen Giftmengen der Restgaben nicht mehr wirksam werden (hypothetische Ersatzursachen die unbeachtlich sind). Wir prüfen Täter 1 und denken uns dessen Giftgabe weg: Das Opfer wäre am Leben geblieben, da wirksam gewordene Teilmenge von Täter 2 alleine nicht ausgereicht hätte. Die wirksame Restmenge des B ist hypothetischer Kausalverlauf. Die Giftgabe von Täter 1 war kausal für den Tod. Das gleiche macht man mit Täter 2.

--> Einer Modifizierung der Formel bedarf es nicht.
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Re: alternative Kausalität - Beweisschwierigkeiten bei Äquiv

Beitrag von LMA »

Ich kann mich vielleicht nicht richtig ausdrücken, aber genau das meinte ich mit "Vermischen". Es sind eben Teilmengen beider Giftportionen am Tod beteiligt. Habe leider (obwohl ich eigentlich zufrieden bin) den Wessels/Beulke aber was der Kühl schreibt macht für mich mit dieser Begründung Sinn.

Danke an euch beide!
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Re: alternative Kausalität - Beweisschwierigkeiten bei Äquiv

Beitrag von Tobias__21 »

Ich versuchs mal so:

T1= Arsen / T2=Zyankali:

Arsen und Zyankali führen beide den Tod des Opfers nach einer Stunde herbei -> alternative Kausalität

Arsen führt den Tod des Opfers nach einer Stunde herbei, Zyankali nach zwei Stunde. Die Giften haben sich in ihrer Wirkung nicht gegenseitig verstärkt -> T1 strafbar wegen Vollendung, T2 untauglicher Versuch

Arsen und Zyankali führen beide den Tod nach einer Stunde herbei, verstärken sich in ihrer Wirkung aber gegenseitig, so dass das Opfer nach 30 Minuten stirbt -> kumulative Kausalität.
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Re: alternative Kausalität - Beweisschwierigkeiten bei Äquiv

Beitrag von LMA »

Danke! Hast wahrscheinlich schon geschrieben bevor du meinen Beitrag gelesen hast. Genauso macht es für mich Sinn - man muss halt mit der Teilmengen argumentieren, dann braucht man auch keine Modifizierung.
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