Hallo,
wenn man Anhänger der Möglichkeitstheorie ist (die ja bei der Abgrenzung Vorsatz von Fahrlässigkeit relevant wird), verneint man damit die Existenz bewusster Fahrlässigkeit?
Meiner Meinung nach müsste das so sein. Denn nach der Möglichkeitstheorie liegt ja dolus eventualis und damit Vorsatz bereits vor, wenn der Täter den Erfolgseintritt für möglich hält (auf ein Willens-Element scheint es nicht anzukommen).
Dies ist aber auch Kennzeichen der bewussten Fahrlässigkeit, bei der der Täter sich der Gefahr des Erfolgseintritts bewusst ist, sie also für möglich hält.
Anhänger der Möglichkeitstheorie haben also nicht zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit differenziert, weil es erstere für sie gar nicht gab? Die Differenzierung könnte ja u.U. auf Strafzumessungsebene beachtlich sein.
Begehe ich einen Denkfehler oder seht ihr das auch so?
Kurze Frage zur "Möglichkeitstheorie"
Moderator: Verwaltung
-
- Power User
- Beiträge: 358
- Registriert: Donnerstag 7. August 2014, 20:32
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Kurze Frage zur "Möglichkeitstheorie"
So ist es: https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien/arbeitsblaetter-zum-examinatorium-strafrecht-pdf-dateien/strafrecht-allgemeiner-teil/32-vorsatz01.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Power User
- Beiträge: 358
- Registriert: Donnerstag 7. August 2014, 20:32
Re: Kurze Frage zur "Möglichkeitstheorie"
Dankeschön.