(P) "minder schweren Fall des Mordes"

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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DavidSchabany
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(P) "minder schweren Fall des Mordes"

Beitrag von DavidSchabany »

I. Verortung
Wo im Deliktsaufbau ist das Problem des "minder schweren Fall des § 211" zu erörtern (1. BGH: RFlösung; § 49 I StGB analog, 2. Lit.: positive oder negative Typenkorrektur - jeweils zusätzlich zur restrikten Auslegung der MM), bei dem die lebenslange Strafandrohung (insb. Bestimmtheit/Schuldgrds.) aus verfassungsrechtlichen Erwägungen nicht angemessen erscheint?

II. Relevanz
Wann kommt es auf diesen Streit an (klassische Beispiele?)



Danke schon einmal im Voraus für eine Antwort.

LG David
Tobias__21
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Re: (P) "minder schweren Fall des Mordes"

Beitrag von Tobias__21 »

I

Dort wo es die Theorien im Namen tragen. Also bspw. bei der Rechtsfolge :)

II.

Haustyrannenfall. Im Übrigen Achtung: Die Rechtsfolgenlösung wurde von der Rspr. nur im Bereich der Heimtücke angewandt. Auf andere Mordmerkmale findet sie keine Anwendung.
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