Irrtum über d. Kausalverlauf - objektive Kriterien zulässig?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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UltimaSpes
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Irrtum über d. Kausalverlauf - objektive Kriterien zulässig?

Beitrag von UltimaSpes »

N´Abend,

ich bin vor kurzem auf folgendes Problem gestoßen. Der wahrscheinlich bekannte "Jauchegruben-Fall" wirft ja nach h.M. die Frage auf, ob der Täter sich (beachtlich) über den Kausalverlauf geirrt hat und er deswegen nicht vorsätzlich gehandelt nach § 16 I 1.

Das wäre bei Unwesentlichkeit des Irrtums abzulehnen. Und jetzt mein Problem: Man sagt ja, dass der Irrtum über den Kausalverlauf dann unwesentlich ist, wenn sich die Abweichung des vorgestellten vom tatsächlichen Kausalverlauf innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Vorhersehbaren befindet (und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt).

- Bei dem "nach allgemeiner Lebenserfahrung Vorhersehbaren" handelt es sich doch aber eigentlich um ein objektives (wertendes) Kriterium, dabei befindet man sich doch im subjektiven Tatbestand.

Ist es daher nicht unzulässig, im subjektiven Tatbestand auf so ein objektives Kriterium zurückzugreifen, um zu klären, ob sich der Täter geirrt hat oder nicht? Allein sein Vorstellungsbild müsste doch ausschlaggebend sein.


Kann mir einer bei diesem Konflikt, den ich dort sehe, weiterhelfen?



PS: Ich könnte mir halt vorstellen, dass das aus praktischen Gründen so gemacht wird, weil es wahrscheinlich so gut wie unmöglich sein wird, vor Gericht herauszufinden, was sich der Täter genau in seinem Kopf für einen Kausalverlauf vorgestellt hat. Aber streng dogmatisch betrachtet, empfinde ich es als Verstoß gegen den Gesetzeswortlaut, da nach § 16 I 1 ja eigentlich nur das (subjektive) Wissen des Täters relevant sein dürfte.
Tobias__21
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Re: Irrtum über d. Kausalverlauf - objektive Kriterien zuläs

Beitrag von Tobias__21 »

Der Vorsatz bezieht sich doch immer auch auf objektive Kriterien (Tatbestand). Der Kausalverlauf in seinen wesentlich Grundzügen ist Bestandteil des objektiven Tatbestands. Ich sehe da eigentlich kein dogmatisches Problem.
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UltimaSpes
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Re: Irrtum über d. Kausalverlauf - objektive Kriterien zuläs

Beitrag von UltimaSpes »

Gut, danke. Wahrscheinlich habe ich mich zu sehr mit den genauen Kausalitätsvorstellungen des Täters aufgehalten, aber er braucht ja nur eine grobe Kausalitätsvorstellung - spiegelbildlich zum objektiven Tatbestand - zu haben.
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