Unterschied Eingehungsbetrug und unechter Erfüllungsbetrug

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Logisch_Win7
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Unterschied Eingehungsbetrug und unechter Erfüllungsbetrug

Beitrag von Logisch_Win7 »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Unterscheidung zwischen einem Eingehungsbetrug und einem unechten Erfüllungsbetrug.

Ein Eingehungsbetrug liegt vor, wenn der Vermögensschaden schon bei Vertragsschluss entsteht, da der vom Täuschenden erhaltene Anspruch nicht gleichwertig zu der eigenen geschuldeten Leistung ist (mangels Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft des Täuschenden).

Ein unechter Erfüllungsbetrug liegt vor, wenn schon bei Vertragsschluss der vom Täuschenden erhaltene Anspruch und die eigene geschuldete Leistung nicht gleichwertig sind (mangels Bereitschaft des Täuschenden, eine Sache zu leisten, die dem geschuldeten Wert entspricht).


Liegt der Unterschied darin, dass der Täuschende beim Eingehungsbetrug gar nicht leisten will (also auch keine Ware, die im Vergleich zur eigentlich geschuldeten Ware minderwertig ist)?
Tobias__21
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Re: Unterschied Eingehungsbetrug und unechter Erfüllungsbetr

Beitrag von Tobias__21 »

Nee.

Beim Eingehungsbetrug wird eine Sache Kaufgegenstand, die nicht die Eigenschaft aufweist, die der Täter angibt. Bsp: Verkauft werden soll ein iPhone. Hierbei handelt es sich aber um eine Fälschung. Die Fälschung wird Vertragsbestandteil und nicht das original iPhone. Stellen wir es uns der Einfachheit halber so vor, dass ein konkretes iPhone von Angesicht zu Angesicht übergeben wird.

Beim Erfüllungsbetrug wird ein original iPhone Vertragsgegenstand, der Täter schickt dem Käufer aber eine Fälschung.

Beim unechten Erfüllungsbetrug bin ich gerade nicht mehr sicher, was das genau ist. Ich meine, dass es da um Fälle geht, bei denen der Geschädigte eigentlich keinen Schaden hat, weil sich Leistung und Gegenleistung die Waage halten. Bsp: O kauft Porschefelgen die als original angeboten werden, tatsächlich aber Imitate sind. Er bezahlt jedoch nur den Preis den das Imitat objektiv auch wert ist, also weniger als original Porschefelgen eigentlich kosten würden. Google mal nach den Porschefelgen. Ich meine, den Fall gab es tatsächlich. Da kann auch die Frage eine Rolle spielen ob Exspektanzen geschützt werden, bzw. einen Vermögensschaden begründen können.

Man kann hier aber festhalten, dass kein Schaden beim Vertragsschluss entstanden ist, da Parität. Wenn dann entsteht ein Schaden bei der Erfüllung, also der Lieferung der Felgen. Beim Eingehungsbetrug hat man den Schaden schon beim Vertragsschluss. Um bei den Felgen zu bleiben: Verkauft werden sollen original Porschefelgen, es sind aber Imitate. Das Opfer verpflichtet sich den Kaufpreis zu zahlen der für original Felgen angemessen ist.
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Ara
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Re: Unterschied Eingehungsbetrug und unechter Erfüllungsbetr

Beitrag von Ara »

Ich glaube hier geht einiges durcheinander.

Der Eingehungsbetrug ist typischerweise, dass jemand ohne Geld Waren bestellt und nie vor hat zu bezahlen. Schon bei Vertragsschluss erhält so der Vertragspartner einen wertlosen Kaufpreisanspruch und wird über die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit getäuscht.

Der Erfüllungsbetrug zielt dagegen auf nen Betrug bei der anschließenden Erfüllung ab.

Der echte Erfüllungsbetrug ist der Fall, dass ich ganz normal einen Vertrag abschließe und zu dem Zeitpunkt noch gewillt bin die Ware wie vereinbart zu liefern. Kurz vor der Übergabe überlege ich mir aber, dass ich dir doch lieber n gefälschtes Handy gebe. Das heißt ich täusche dich erst bei der Erfüllung über die Werthaltigkeit des Handys.

Der unechte Erfüllungsbetrug ist ein wenig eine Kombination daraus. Ich schließe mit dir einen Vertrag und plane von Anfang an dir ein gefälschtes Handy zu geben. Wie von Anfang an geplant, überreiche ich dir das gefälschte Handy.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Tobias__21
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Re: Unterschied Eingehungsbetrug und unechter Erfüllungsbetr

Beitrag von Tobias__21 »

Edit:

Ara scheint Recht zu haben. Es kommt wohl tatsächlich darauf an, wann der Entschluss gefasst wird nicht vertragsgemäß zu leisten.
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Logisch_Win7
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Re: Unterschied Eingehungsbetrug und unechter Erfüllungsbetr

Beitrag von Logisch_Win7 »

Dankeschön für eure Hilfe, jetzt habe ich es verstanden. :) (Und sorry für die späte Antwort.)
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