Hallo
ich schreibe morgen Klausur und habe vorliegenden Fall, den ich einfach nicht gelöst bekomme..
(A will den K töten)
Als K mit dem Auto vorgefahren wird, steigen zunächst seine Freundin F und sein Manager M aus. A ist sich sicher, dass es sich bei dem M um K handelt, Er schießt sofort aus M, verfehlt diesen jedoch in der Aufregung und trifft die F, die sofort tot ist.
A bemerkt, dass die falsche Person getroffen wurde und zielt erneut auf M, den er immer noch für K hält. Getroffen wird diesmal K, der gerade aus dem Auto aussteigt und direkt verstirbt.
So.
Bei dem ersten Schießen verwechselt er ja zuerst M mit K (error in persona) und dann verfehlt er ja den M und trifft F (Aberratio ictus). Das wäre dann ja hier der Zusammenfall von error in persona und Aberratio ictus weshalb wird dann die Aberratio ictus annehmen oder?
Und bei dem zweiten Schießen ist es ja genauso? ich komm einfach nicht weiter wie prüfe ich das denn? A. Strafbarkeit wegen der F oder und dann B. Strafbarkeit wegen K
Dringenden Frage vor der Klausur! Error in persona/aberratio
Moderator: Verwaltung
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Re: Dringenden Frage vor der Klausur! Error in persona/aberr
Ich würde prüfen:
I. §§ 212 I, (211) gegenüber F (-)
1. OTB (+)
2. STB (-)
P: Vorsatz i.E. (-), da Konkretiserung auf M (aberratio ictus); i.E. gilt nichts anderes trotz des Hinzukommens des error in persona
II. §§ 212 I, (211), 22, 23 I StGB gegenüber M (+/-, je nach Rücktritt)
--> durch beide (!) Schüsse
--> vgl. Gesamtbetrachtungslehre: mehrere unvollendete Einzelakte sind nur Teil eines einzigen Versuchs
Strafbarkeit (+/-) je nachdem, ob ein wirksamer Rücktritt erfolgt ist
III. § 222 ggü. F (+)
IV. § 222 ggü. K (+)
I. §§ 212 I, (211) gegenüber F (-)
1. OTB (+)
2. STB (-)
P: Vorsatz i.E. (-), da Konkretiserung auf M (aberratio ictus); i.E. gilt nichts anderes trotz des Hinzukommens des error in persona
II. §§ 212 I, (211), 22, 23 I StGB gegenüber M (+/-, je nach Rücktritt)
--> durch beide (!) Schüsse
--> vgl. Gesamtbetrachtungslehre: mehrere unvollendete Einzelakte sind nur Teil eines einzigen Versuchs
Strafbarkeit (+/-) je nachdem, ob ein wirksamer Rücktritt erfolgt ist
III. § 222 ggü. F (+)
IV. § 222 ggü. K (+)