Täterschaft und Teilnahme

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

Täterschaft und Teilnahme

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,
ich stehe leider immer noch etwas auf dem Schlauch, bzw. mehr als vorher....^^

Es geht um den Sachverhalt, den ich in einem anderen Thread schon angesprochen habe.

Es geht um einen Bandendiebstahl.

Es sind drei Personen (A,B und C), wovon die eigentliche Wegnahmehandlung lediglich durch ein Bandenmitglied (B) erfolgt. Die beiden anderen suchen die passenden Einbruchsobjekte aus und sichern aus der Ferne den Tatort ab (C), bzw. werfen das Schaufenster ein (A).

"Volltäter" ist ja B.
A hat "nur" das Fenster eingeworfen.
C hat geplant und gesichert.

Ich denke, ich habe weiterhin das Problem, dass mir der Aufbau schwer fällt (siehe anderer Thread :-( ).

Bei B liegt der (Banden-)Diebstahl vor.

Wie sieht es bei A und C aus? Sind diese aufgrund ihrer Bandenmitgliedschaft Mittäter? Weil - ohne den Bandenaspekt - sieht es ja mehr nach "Nur" Beihilfe aus.....oder?

*ratlos*

LG Hexe
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JulezLaw
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Re: Täterschaft und Teilnahme

Beitrag von JulezLaw »

Wie wäre es, wenn die Hausarbeit allein geschrieben wird? Keine Ahnung, wo die geschrieben wird, aber siehe hier.
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