Guten Morgen zusammen :-)
wie sind die Regelbeispiele im Mehrpersonenverhältnis zu handhaben?
Beispiel:
T1 und T2 begehen einen Diebstahl und haben nach ihrem Tatplan zugewiesene Aufgaben. Dabei erledigt bspw. T1 den Einbruch (§243 Abs.1 Nr.1 STGB) oder bricht das Auto auf (§ 243 Abs.1 Nr.2 STGB) und T2 nimmt die entsprechende Sache weg.
Man fängt bei der Prüfung ja mit dem Tatnächsten, also hier T2 an.
Wenn ich mit diesem anfange, komme ich aber bei der Strafzumessung doch schon auf T1 zu sprechen, obwohl dieser noch gar nicht an der Reihe ist.
1. T2 wegen §§242 Abs.1, 243 Abs.1 Nr.2 STGB
a. Obj.TB
b. Subj. TB
c. RW
d.Schuld
e.Strafzumessung
[§243 Abs.1 Nr.2 STGB] - hat T1 begangen
Darf man bei der Prüfung schon vorweggreifen?
Danke schonmal für eure Antworten
Marcel
Regelbeispiel (§243 STGB) nur beim Mittäter
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Re: Regelbeispiel (§243 STGB) nur beim Mittäter
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Regelbeispiel (§243 STGB) nur beim Mittäter
Keine Hausarbeitenbesprechung.
Geschlossen.
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