Regelbeispiel (§243 STGB) nur beim Mittäter

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Gesperrt
MCologne
Newbie
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: Mittwoch 21. Februar 2018, 04:39

Regelbeispiel (§243 STGB) nur beim Mittäter

Beitrag von MCologne »

Guten Morgen zusammen :-)

wie sind die Regelbeispiele im Mehrpersonenverhältnis zu handhaben?

Beispiel:

T1 und T2 begehen einen Diebstahl und haben nach ihrem Tatplan zugewiesene Aufgaben. Dabei erledigt bspw. T1 den Einbruch (§243 Abs.1 Nr.1 STGB) oder bricht das Auto auf (§ 243 Abs.1 Nr.2 STGB) und T2 nimmt die entsprechende Sache weg.

Man fängt bei der Prüfung ja mit dem Tatnächsten, also hier T2 an.

Wenn ich mit diesem anfange, komme ich aber bei der Strafzumessung doch schon auf T1 zu sprechen, obwohl dieser noch gar nicht an der Reihe ist.

1. T2 wegen §§242 Abs.1, 243 Abs.1 Nr.2 STGB
a. Obj.TB
b. Subj. TB
c. RW
d.Schuld
e.Strafzumessung
[§243 Abs.1 Nr.2 STGB] - hat T1 begangen

Darf man bei der Prüfung schon vorweggreifen?

Danke schonmal für eure Antworten

Marcel
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3985
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Regelbeispiel (§243 STGB) nur beim Mittäter

Beitrag von Schnitte »

"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Regelbeispiel (§243 STGB) nur beim Mittäter

Beitrag von Tibor »

Keine Hausarbeitenbesprechung.

Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Gesperrt