versuchter Totschlag durch Unterlassen

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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sabrina898
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versuchter Totschlag durch Unterlassen

Beitrag von sabrina898 »

Hallo,
ich hätte mal eine Frage und zwar blicke ich bei einem Thema gerade absolut nicht mehr durch.
Kann ich denn den versuchten Totschlag durch Unterlassen prüfen, obwohl das Delikt, also hier der Totschlag vollendet ist?
Die Person sollte zu einem späteren Zeitpunkt sterben und der Tod ist früher eingetreten als erwartet deswegen fliegt man beim Unterlassen zum Totschlag bei der Quasi Kausalität raus, denn sie hat es einfach nur unterlassen den Täter von der Tat abzubringen.
ist es dann sinnvoll den versuchten Totschlag durch unterlassen zu prüfen und wenn ja wie sieht denn dann das schema dazu aus, denn ich kann ja nicht mit der vorprüfung mit der fehlenden Vollendung beginnen?
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Schnitte
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Re: versuchter Totschlag durch Unterlassen

Beitrag von Schnitte »

Welche Hausarbeit ist das denn nun wieder?
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sabrina898
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Re: versuchter Totschlag durch Unterlassen

Beitrag von sabrina898 »

Schnitte hat geschrieben:Welche Hausarbeit ist das denn nun wieder?
ich sitze an einem komplizierten Strafrechtsfall und komme da nicht weiter
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Schnitte
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Re: versuchter Totschlag durch Unterlassen

Beitrag von Schnitte »

Na komm. So kompliziert ist das doch auch wieder nicht. Wenn das Opfer tot ist, fängst du mit der Vollendung durch Unterlassen an. Wenn du da irgendwo rausfliegst, etwa bei der Kausalität, machst du als nächstes mit dem Versuch weiter, wo es dann ja auf den vom Täter vorgestellten Kausalverlauf ankommt. Viel präziser dürften die Antworten, die die Leute dir hier im Forum zu geben bereit sind, nicht werden ;)
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erudite
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Re: versuchter Totschlag durch Unterlassen

Beitrag von erudite »

sabrina898 hat geschrieben:denn ich kann ja nicht mit der vorprüfung mit der fehlenden Vollendung beginnen?
Die Vorprüfung beinhaltet nur die Prüfung, ob das Hauptdelikt vollständig erfüllt wurde und ob der Versuch des Deliktes strafbar ist.

Wenn du bei 212, 13 die Quasikausalität verneinst, so ist das Delikt nicht vollständig erfüllt und eine Versuchsstrafbarkeit kommt in Betracht.
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