Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Prüfungsaufbaus zu folgendem Sachverhalt:
A beauftragt B sein, noch nicht vollständig abbezahltes und im Eigentum des C stehendes Motorrad, ohne dessen Wissen und Wollen, zu verkaufen. Über diesen Umstand ist B eingeweiht, nimmt den Verkauf jedoch dennoch vor und nimmt seine, mit A vereinbarte, Entlohnung.
Ich frage mich wie ich die Prüfung aufziehen soll. Prüfe ich zuerst die Strafbarkeit des B müsste ich beim Prüfen des § 246 die rechtswidrige Haupttat des A vorziehen. Prüfe ich zuerst die Strafbarkeit des A passiert mir dasselbe bezüglich der Anstiftung des B.
Wie würdet ihr die Prüfung vornehmen? Ist es notwendig den kurzen Sachverhalt in zwei Tatkomplexe einzuteilen?
Freue mich auf Antworten
Strafrechtlicher Prüfungsaufbau
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