Hallo,
handelt es sich beim Verkauf von fremden Eigentums, welches aus einer rechtswidrigen Vortat stammt, um Betrug im Sinne des § 263, sofern der Käufer nicht ins Bilde gesetzt wird?
Grüße
Verkauf fremden Eigentums
Moderator: Verwaltung
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- Tibor
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Re: Verkauf fremden Eigentums
Prüf doch mal § 263 durch.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
- Ara
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Re: Verkauf fremden Eigentums
Puh! Da könnte man fast ne Hausarbeit draus machen!
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11