Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Tibor
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Tibor »

Ja, aber wir reden hier über den Wunsch des Herrn X, doch dem Halter des Kfz Y bitte ein Bußgeld aufzuerlegen, weil Herr X mit der Verkehrsüberwachung des Staatsteils B unzufrieden ist. Das hat weder was mit demokratischer Teilhabe, noch mit Diskussion zu tun.
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Schnitte
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Schnitte »

Tibor hat geschrieben:Ja, aber wir reden hier über den Wunsch des Herrn X, doch dem Halter des Kfz Y bitte ein Bußgeld aufzuerlegen, weil Herr X mit der Verkehrsüberwachung des Staatsteils B unzufrieden ist. Das hat weder was mit demokratischer Teilhabe, noch mit Diskussion zu tun.
Es hat insofern etwas mit demokratischer Teilhabe zu tun, als Herr X findet, dass die öffentliche Verwaltung des Staasteils B ihren Job nicht macht, wenn sie es versäumt, dem Halter des Kfz Y ein Bußgeld aufzuerlegen. Damit weist Herr X darauf hin, dass seiner Ansicht nach in der Art und Weise, wie Staatsteil B verwaltet wird, etwas schief läuft. Das ist eine legitime politische Meinung, die in der offenen demokratischen Gesellschaft in den öffentlichen Diskurs eingebracht werden darf. Es ist doch gerade das Wesen der demokratischen Debatte, dass ich mich zu Dingen äußern darf, die von öffentlichem anstatt nur privatem (und daher ein Betroffensein im verwaltungsprozessualen Sinne auslösenden) Interesse sind. In meinen privaten Dingen will ich vom Staat in Ruhe gelassen werden; in öffentlichen Dingen will ich, dass der Staat das tut, wofür er von den Mitgliedern der Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag - von dem er ja seine gesamte Legitimation ableiten muss, denn eine andere hat er nicht - gegründet wurde, und wenn er das nicht tut, ist es legitim, darauf hinzuweisen.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

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JulezLaw
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von JulezLaw »

Selbst wenn man das so sehen möchte: Es ändert nichts daran, dass der verwaltungsprozessuale Weg eben nicht der richtige ist, um dieser Meinung Ausdruck zu verleihen.
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Schnitte
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Schnitte »

JulezLaw hat geschrieben:Es ändert nichts daran, dass der verwaltungsprozessuale Weg eben nicht der richtige ist, um dieser Meinung Ausdruck zu verleihen.
Dem stimme ich natürlich zu. Was mich stört, ist, dass hier im Forum die Meinung vorzuherrschen scheint, dass Leute zu Dingen, zu denen sie keine Betroffenheit im verwaltungsprozessualen Sinne haben, generell die Klappe zu halten hätten.
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Ara
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Ara »

Schnitte hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Ja, aber wir reden hier über den Wunsch des Herrn X, doch dem Halter des Kfz Y bitte ein Bußgeld aufzuerlegen, weil Herr X mit der Verkehrsüberwachung des Staatsteils B unzufrieden ist. Das hat weder was mit demokratischer Teilhabe, noch mit Diskussion zu tun.
Es hat insofern etwas mit demokratischer Teilhabe zu tun, als Herr X findet, dass die öffentliche Verwaltung des Staasteils B ihren Job nicht macht, wenn sie es versäumt, dem Halter des Kfz Y ein Bußgeld aufzuerlegen. Damit weist Herr X darauf hin, dass seiner Ansicht nach in der Art und Weise, wie Staatsteil B verwaltet wird, etwas schief läuft. Das ist eine legitime politische Meinung, die in der offenen demokratischen Gesellschaft in den öffentlichen Diskurs eingebracht werden darf. Es ist doch gerade das Wesen der demokratischen Debatte, dass ich mich zu Dingen äußern darf, die von öffentlichem anstatt nur privatem (und daher ein Betroffensein im verwaltungsprozessualen Sinne auslösenden) Interesse sind. In meinen privaten Dingen will ich vom Staat in Ruhe gelassen werden; in öffentlichen Dingen will ich, dass der Staat das tut, wofür er von den Mitgliedern der Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag - von dem er ja seine gesamte Legitimation ableiten muss, denn eine andere hat er nicht - gegründet wurde, und wenn er das nicht tut, ist es legitim, darauf hinzuweisen.
Aber dafür muss doch nicht das Bußgeld gegen den Halter verhängt werden? Er hat doch von der Behörde die Antwort bekommen, dass man seinen Hinweis registriert hat und prüfen wird, ob in seinem Bereich verstärkt kontrolliert werden muss. Das ist völlig losgelöst von dem individuellen Bußgeld. Es macht nämlich einen gewaltigen Unterschied ob jemand fordert "In der Straße XYZ parken die alle falsch, da muss mehr kontrolliert werden" oder "Mein Nachbar X parkt immer 5cm auf dem Gehweg, das geht doch nicht. Ich will, dass er ein Bußgeld zahlt".

Wir sind hier auf völlig verschiedenen Ebenen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Tibor
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Tibor »

Eben. Die Behörde schrieb doch:
Sofern sich aus Ihrem Hinweis, gegebenenfalls im Zusammenhang mit anderen Bürgerbeschwerden in diesem Gebiet, ein über die routinemäßigen Kontrollen hinaus erforderlicher Handlungsbedarf ergeben sollte, werden wir diesen im Rahmen der verfügbaren Personalressourcen einplanen.
Die Sache ist inhaltlich angekommen und zugleich gibt es den mittelbaren Hinweis: beschweren sich weitere Bürger, wird auch gehandelt. Also dürfte hier eine Befragung der anderen Nachbarn in Betracht zu ziehen sein: Nervt der Wagen euch dort auch? Ja, dann schreib doch mal Frau ... vom Soundsoamt.
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ovaron
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von ovaron »

Kasimir hat geschrieben:Ich empfehle dir mehr Gelassenheit.
Ich bin die Gelassenheit in Person. Merkt man das etwa nicht?

Also... ich bedanke mich bei allen für die Beteiligung im Strang, auch bei Ara, dem ollen Miesepeter. Es war ja doch recht erhellend, wenn dafür auch die eine oder andere Provokation vonnöten war. :) Vor allem war es doch recht kurzweilig, oder etwa nicht?

Schön auch zu sehen, dass euer Forum doch vielfältiger und nicht so ideologisch verbrämt ist, wie es zunächst den Anschein hatte. Also Bonus glaube ich jetzt recht genau zu wissen, was der Berliner Justizsenator denkt, aber nie öffentlich äußern würde. :D

Ich halte für mich Folgendes fest: Ich kann zwar bei der Verwaltung einen Haufen Ärger/Arbeit verursachen, was weiterhin einen gewissen Charme für mich hat. Denn es ist schon eine gewisse Form von Einfluß, auf der anderen Seite möglicherweise ein Kostennutzenkalkül zu provozieren. Dafür müssten natürlich Viele so handeln.

Inhaltlich scheitere ich aber daran, daß ich die Rechtsauffassung der Bußgeldstelle nicht frontal angreifen kann, weil ich kein Betroffener im verwaltungsprozessualen Sinne bin. Dafür bräuchte es idealistische Juristen mit viel Zeit und Eiern, welche nicht glauben das Demokratie durch Verwaltungsjuristereispielchen vor ihren Bürgern geschützt werden muß und die Auffassung der Bußgeldstelle auf verfassungsrechtlicher Ebene anfechten.

In der Sache selbst dürfte es am erfolgverspechendsten sein, den (möglicherweise gar wohlwollenden) Hinweis des Amts zu folgen, eine einzelne, alle Kriterien erfüllende Anzeige direkt an die Bußgeldstelle zu schicken, da kennen sie mich ja noch nicht. \:D/
Ich verwette meinen Hintern darauf, daß ich da auch jeden xbeliebigen Namen plus Adresse aus dem Telefonbuch als Zeuge angeben könnte, ohne das es je jemand merkt, weil der VIP-Nachbar natürlich zahlt. Aber dafür bin ich einfach nicht dreist genug.

Am Ende noch ein kleiner Hinweis von mir an euch, wo doch bestimmt auch einige echte Entscheidungsträger unter euch sind:

Es gibt nicht Wenige im Land, die diese Laissez faire Agenda im Land als ein Extrem auffassen. Ich sage das als jemand, der die 68er Bewegung grundsätzlich als gute und notwendige damalige Entwicklung betrachtet, um die alten Geister loszuwerden. Das ist aber lange her und die Gesellschaft hat sich in Vielem zum Guten verändert. Das Pendel ist sich aber aus meiner und vieler Anderer Sicht nun stark zur anderen Seite ausgeschlagen und der Demokratie zu liebe wäre es notwendig, da mal wieder etwas moderater zu werden. Es muß kein deutsches Schicksal sein, da wieder von einem Extrem ins andere zu fallen und am Ende da zu stehen, wo alles angefangen hat.

Warum schreibe ich das? Weil ich hier von Anfang an als quasi rechtsextremer Wutbürger angegangen wurde, der ich einfach nicht bin. Nicht das die Beteiligten am Ende betroffen feststellen müssen, dass "die Anderen" allesamt Wutbürger sind und sie selbst als Hüter der Moral mit ihrem Heiligenschein ziemlich alleine dastehen.

Im Übrigen glaube ich grundsätzlich nicht, das es Aufgabe der Juristerei ist, die Demokratie vor den Bürgern zu schützen, so ehrenwert ich auch einen gewissen Berufsethos und eine diesbezügliche Erinnerungskultur finde. Das ist anmaßend für einen Berufsstand, der im Kern eigentlich lediglich eine Dienstleistung anbietet, wenn auch (leider) immer mehr Politiker Juristen sind. Letzlich wird eine Demokratie nur dann Bestand haben, wenn sie in der Lage ist, die Bürger mitzunehmen, gerade auch emotional. Wie man das nicht macht, wurde hier sehr gut dargelegt.

Und das eine Justiz mit ihren Normen und Werten auch irgendwie diejenigen der Gesellschaft wiederspiegeln muß, steht denke ich außer Frage. Und das fängt bei Kleinigkeiten wie Falschparken an. Ich wette, (indirekt) sind durch Falschparken in den letzten Jahren mehr Menschen gestorben als durch Terror und vielleicht sogar gemeinen Mord. Da sage ICH jetzt mal, man muß das nüchtern im Verhältnis sehen. [-X Also, nicht immer den "großen" emotionalen Themen hinterlaufen, sondern auch mal da hinsehen, wo die Leute wirklich in großer Zahl betroffen sind!

In diesem Sinne, Tschö mit ö und immer schön levve und levve losse! (außer diese zwei Sausäcke da vor meinem Haus ::evil: )
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famulus
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von famulus »

:hello2:
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von ovaron »

Hallo Jurawelt,

ich bin es wieder euer ovaron!

Mein Abschied war wohl doch etwas voreilig, denn das Wetter war schlecht und ich habe mal wieder ein wenig zu meinem derzeitigen Lieblingsthema recherchiert. Das bin ich der Demokratie einfach schuldig, schließlich braucht sie mündige Bürger und schon allein wegen der totalitären Vergangenheit sollte man nicht dem obrigkeitsstaatlichen Denken verfallen und sich alles gefallen lassen. Nicht wahr?

Und siehe da, da hat doch tatsächlich schon ein Kollege von Euch bezüglich der Rechtsauffassung der Bußgeldstelle mal genauer nachgefragt und die Antwort des Polizeipräsidenten auch noch online gestellt. Und zwar als geschwärzte Kopie des Originaldokuments! Wirklich eine tolle Seite: https://fragdenstaat.de/ =D>

"Anfrage an:
Der Polizeipräsident in Berlin
Verwendete Gesetze:

Verbraucherinformationsgesetz Berlin (VIG)
Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Status dieser Anfrage:
Anfrage erfolgreich
Zusammenfassung der Anfrage

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ordnungsamt Pankow teilte mir mit, dass eine Meldung, die ich über "Ordnungsamt online" abgegeben habe, nicht als Anzeige gewertet werde - mit folgender Begründung: "Die Bußgeldstelle der Polizei hat (...) ihre Rechtsauffassung zum Thema Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen mitgeteilt. Danach kann eine einzelne Privatanzeige dann bearbeitet werden, wenn der Bußgeldstelle ladungsfähige Anschriften des Anzeigenden und mindestens eines unabhängigen Zeugen mitgeteilt werden. Diese werden dann auch aktenkundig festgehalten, um in einer möglichen gerichtlichen Überprüfung des Verfahrens dem Gericht Zeugen nennen zu können. (...) Auf erneute Nachfrage hat die Bußgeldstelle mitgeteilt, dass an dem in Berlin einheitlichen Verfahren auch weiterhin festgehalten wird."

Ich möchte gern Dokumente oder entsprechende Korrespondenz einsehen, in der diese Rechtsauffassung enthalten ist.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen"

Die Antort:
"Es liegen bei der Polizei Berlin (Bußgeldstelle) keine Dokumente zum o.g. Kontext vor.

Zur Verfahrensweise der Bußgeldstelle ist anzumerken, dass qualifizierte Einzelanzeigen von Privatpersonen bearbeitet werden, wobei die Nennung von Zeugen keine zwingende Vorraussetzung für die Bearbeitung ist."

https://fragdenstaat.de/files/foi/59610 ... waerzt.pdf

Da sitze ich hier doch als Bürger und rufe laut: SKANDAAAAAAAL! :-({|=

Dienstherr des Ordnungsamts ist das Bezirksamt, ich beginne neugierig zu werden was die wohl dazu sagen.
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JulezLaw
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von JulezLaw »

Hat zumGG etwa ein neues Profil?
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von ovaron »

Lustiges Spiel, wer bin ich und wenn ja wie viele? Erst Herr Anwalt mit dem geschwollenen Hals, jetzt zumGG mit den vielen Buchstaben? :D

Ich wollte weder gelöscht werden, noch führte ich hier einen Monolog. Im Gegenteil, es fand doch eine rege und fruchtbare Diskussion über die Rechtsauffassung der Berliner Bußgeldstelle statt. =D>

Das ganze hatte offenbar nur einen Schönheitsfehler: Offensichtlich gibt es diese Rechtsauffassung überhaupt nicht, zumindest legt das der Dienstherr nahe. Das heißt die gesamte Diskussion wurde völlig falsch geführt, aufgrund der Fehlinformation einer anderen beteiligten Behörde (eg Ordnungsamt).

Das ist doch diskussionswürdig?

Außerdem heißt es ja auch "Auf Wiedersehen" und das beinhaltet das Wiedersehen. ;)
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Ara
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Ara »

ovaron hat geschrieben: Das ganze hatte offenbar nur einen Schönheitsfehler: Offensichtlich gibt es diese Rechtsauffassung überhaupt nicht, zumindest legt das der Dienstherr nahe. Das heißt die gesamte Diskussion wurde völlig falsch geführt, aufgrund der Fehlinformation einer anderen beteiligten Behörde (eg Ordnungsamt).
Nein ich verweise auf meinen Post ganz am Anfang... Wenn es 10 Gründe gibt die dagegen sprechen und einer bricht weg, dann bleiben noch immer 9 andere.

Es ist für die Diskussion völlig irrelevant, ob die Berliner Bußgeldstelle diese Rechtsauffassung so kommuniziert hat. Darüber hinaus bezieht sich das ja anscheinend eh nur auf die Frage, ob Zeugen notwendig sind oder nicht. Der Kern der Diskussion hier war jedoch, ob die Behörden Ordnungswidrigkeitenanzeigen nachgehen dürfen, die nicht individuell.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von ovaron »

Ara hat geschrieben:Es ist für die Diskussion völlig irrelevant, ob die Berliner Bußgeldstelle diese Rechtsauffassung so kommuniziert hat. Darüber hinaus bezieht sich das ja anscheinend eh nur auf die Frage, ob Zeugen notwendig sind oder nicht. Der Kern der Diskussion hier war jedoch, ob die Behörden Ordnungswidrigkeitenanzeigen nachgehen dürfen, die nicht individuell.
Du findest es irrelevant für die Diskussion, das Rechtsauffassungen zur Begründung von Nichthandeln kommuniziert werden, die es offenbar gar nicht gibt bzw. denen vom Dienstherrn widersprochen wird? Ich finde das sehr relevant, beinhaltet es doch die Möglichkeit, dass sich da eine Einzelperson irgendwann einfach mal was ausgedacht hat, um "mißliebige Gestalten" im Namen einer ganz anderen Verwaltungseinheit abzuwimmeln und einen privaten Kampf gegen gefühltes Denunziantentum zu führen.

Auch drehte sich die Diskussion mitnichten nur um einen einzelnen Kern, der Punkt Verkehrsüberwachung war nur dein Steckenpferd und du hast die Diskussion wortgewaltig in diese Richtung gedrängt. Wobei ich persönlich diesen Punkt als schwächsten aller Gründe betrachte, weil ich es eher mit ihm halte:
thh hat geschrieben: 3) Man mag darüber streiten können, ob man in dieser Art und Weise mit "Knöllchen-Horst" (der in 11 Jahren über 40.000 Anzeigen erstattet hat) oder Andreas Schwiede (der bis zu vier Stunden täglich Patrouille läuft) umgehen kann. Jedenfalls aber dürfte diese Rechtsauffassung unhaltbar sein, wenn vier (!) Anzeigen betroffen sind, die letztlich einen immer wiederholten identischen Vorfall (!) im unmittelbaren Bereich des Anzeigeerstattes (!) betreffen.
-thh
Das in Verbindung mit der Tatsache, dass ein juristischer Laie gar nicht wissen kann (auch weil es nirgends verlautbart wird), dass er nicht mehrere Anzeigen (für denselben anhaltenden Sachverhalt bei gleichzeitiger Untätigkeit der zuständigen Behörde) hintereinander schicken soll/darf, lässt den Vorwurf der Verkehrsüberwachung schnell zusammenbrechen. Die mehrfachen Anzeigen sind in diesem Sinne eher als Erinnerung und Aufforderung zum Bescheiden zu verstehen.

Und wer sagt überhaupt, dass der Punkt Verkehrsüberwachung in dieser Form überhaupt Teil der Rechtsauffassung der Bußgeldstelle ist? Er ist Bestandteil desselben Textbausteins (siehe erster Post), dem in Puncto unabhängiger Zeuge vom Dienstherrn widersprochen wird. Am Ende ist das auch bloß ein Hirngespinst, zu dem keine Dokumente vorliegen. :dontknow:
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von ovaron »

:( Warum ignoriert ihr mich?

Na ja zumindest er hier wollte ja wissen wie es weiter geht:
Vorkriegsjugend hat geschrieben:Halte uns bitte auf dem Laufenden, so ein Abenteuer darf man sich nicht entgehen lassen.
:-w

Dank Russenpeitsche und grippalem Infekt habe ich es tatsächlich fertiggebracht, am Wochenende eine Fachaufsichtsbeschwerde zu schreiben. =P~ Und zwar direkt an den zuständigen Bezirksstadtrat. Und sieh mal einer an, nach einem Tag bekomme ich Nachricht, dass ich eine Antwort auf mein Schreiben erhalten werde, sobald eine angeforderte Stellungnahme des Ordungsamts vorliegt. Da bin ich mal gespannt!

Tenor meiner Beschwerde: Das OA weigert sich Anzeigen zu bearbeiten. Vorgehen des OA formal falsch, ich möchte beschieden werden und zwar viermal, per ordentlichem Brief wie sich das gehört. Mitgeteilte Rechtsauffassung ist absurd bis grotesk, das mit dem unabhängigen Zeugen ist nachweislich falsch und das Ding mit der Verkehrsüberwachung bei einem Anwohner mit vier Anzeigen ein Witz. Nichtjuristen wie ich betrachten das als Strafvereitelung im Amt, ein solches Verhalten schadet dem Ansehen von Amt und Rechtsstaat und leistet Fehlverhalten aktiv Vorschub. Bumm.

Vielleicht gibt es ja bald neues Futter für die Diskussion für/wider Verkehrsüberwachungsgedöns. In der Zwischenzeit mache ich mir Gedanken über einen Vorschlag aus dem Forum, Guerillataktiken anzuwenden.
Tibor hat geschrieben:Ansonsten bleibt auch der humoristische Weg durch lustige Zettelchen
Diese Aktion finde ich besonders attraktiv: http://www.regenbogen.de/nachrichten/re ... ts-beklebt :D

Darüber könnt ihr doch ganz unverfänglich mit mir diskutieren. Nämlich darüber, ob die Kommune da nicht selbst Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begangen hat. Spontan fällt mir Nötigung ein, also wenn der Besitzer die ganzen Zettel selbst wieder abmachen und entsorgen muß und vielleicht Termine verpasst. Oder auch irgendein Verstoß bezüglich Naturschutz, wenn das Zeug hinterher auf dem Boden liegen bleibt. Oder vielleicht Schadensersatz für die Reinigung oder sowas. Was denkt ihr?

Ganz besonders gefällt mir ja dieses Projekt: https://www.bild.de/regional/koeln/audi ... .bild.html
Aber ich denke da ist klar, dass man sich nicht erwischen lassen sollte. :lmao:

Richtig gut finde ich ja auch diese Aktion aus Rußland: http://urbanshit.de/aktivisten-moskau-k ... ickern-zu/
Die kleben riesige Aufkleber mit Extremklebstoff auf Windschutzscheiben, auf denen "Stopp ein [Wort wollen wir hier nicht hören]" steht. Gerne auch während die Insassen noch drin sitzen. :D Aber na ja, die Aktion ist von der Putinjugend, die können es sich wohl erlauben weil sie den Staat auf ihrer Seite wissen. In Berlin scheint der Staat ja auf der Seite der Arschlöcher, also wohl keine gute Idee. :(

Oder was meint ihr dazu?
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scndbesthand
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von scndbesthand »

ovaron hat geschrieben::( Warum ignoriert ihr mich?
Ignorieren würde ich jetzt nicht sagen. Bisweilen korreliert allerdings die Beteiligung mit dem Unterhaltungswert eines Threads.
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
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