Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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ovaron
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Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von ovaron »

Hallo Foristen,

ich habe eine juristische Frage und mich extra dafür angemeldet. ;)

Eigentlich ist es eine Kleinigkeit aber auf Dauer sehr ärgerlich. Es geht um ein Pärchen, dass an der Kreuzung vor meinem Haus dauerhaft mit zwei Fahrzeugen falschparkt. Kurz zusammengefasst, sie stellen sich in den Kreuzungsbereich, der für "Blinde" und "Dumme" gar schraffiert wurde und behindern so den Verkehr wie auch die Nutzer der markierten Parkplätze. Es handelt sich um eine klare Ordnungswiedrigkeit, soweit ich das als Laie beurteilen kann. Ich möchte das so nicht mehr hinnehmen, Ansprachen haben aber nichts genützt.

Ich habe dann Fotos von beiden Fahrzeugen bei "Tatvollzug" geschossen (mit eindeutig sichtbarer Ordnungswidrigkeit, Straßenschild, Nummerschild, Datum und Uhrzeit als Metadaten) und insgesamt vier Anzeigen an das Ordnungsamt geschrieben, vorab per Email (wegen den Fotos) und dann noch mal per Fax. Da ich mich in Berlin befinde, bin ich von Anfang an davon ausgegangen das man sich dort mit Händen und Füßen wehren wird, aktiv zu werden. Das ist auch der Fall, aber immerhin habe ich nach 3 Wochen folgende Antwort per Email erhalten:

"vielen Dank für Ihre Mitteilung. Bereits im Jahr 2008 hat die Bußgeldstelle der Polizei, die für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig ist, Ihre Rechtsauffassung zum Thema Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen mitgeteilt. Danach kann eine einzelne Privatanzeige dann bearbeitet werden, wenn der Bußgeldstelle ladungsfähige Anschriften des Anzeigenden und mindestens eines unabhängigen Zeugen mitgeteilt werden. Diese werden dann auch aktenkundig festgehalten, um in einer möglichen gerichtlichen Überprüfung des Verfahrens dem Gericht Zeugen nennen zu können.
Dagegen liegt in allen Fällen, in denen von Privatpersonen festgestellte Verkehrsverstöße in größerer Anzahl zur Anzeige gebracht werden, eine systematische und damit rechtlich unzulässige Verkehrsüberwachung vor. Die Verkehrsüberwachung sei eindeutig eine Staatsaufgabe und obliegt einzig der Polizei und in Teilen auch den Ordnungsämtern. Anzeigen, die wiederholt von derselben Person eingehen, könnten daher aus rechtlichen Gründen nicht bearbeitet werden.
Auf erneute Nachfrage hat die Bußgeldstelle mitgeteilt, dass an dem in Berlin einheitlichen Verfahren auch weiterhin festgehalten wird. Ich werde daher Ihre Hinweise nicht als Anzeige werten. Sofern sich aus Ihrem Hinweis, gegebenenfalls im Zusammenhang mit anderen Bürgerbeschwerden in diesem Gebiet, ein über die routinemäßigen Kontrollen hinaus erforderlicher Handlungsbedarf ergeben sollte, werden wir diesen im Rahmen der verfügbaren Personalressourcen einplanen.
Sollte es darüber hinaus zu akuten Verkehrsbehinderungen kommen, steht Ihnen das Ordnungsamt unter der Rufnummer xxx gerne zur Verfügung.
Sollten die Kollegen mal nicht verfügbar sein (z.B. nachts) übernimmt die Polizei, d.h. der Polizeiabschnitt xxx, ihren Fall.
Bitte wählen sie dann für eine optimale Einsatzsteuerung die 110.
Erlauben Sie mir jedoch den Hinweis, dass die Hauptaufgabe der Polizei die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ist und daher eine Priorisierung der Einsatzanlässe seitens der Einsatzleitzentrale erfolgt.
Unter Berücksichtigung vorgenannter Faktoren können Sie, sofern es sich um Einzelfeststellungen handelt und Ihre Beobachtungen nicht als private Verkehrsüberwachung angesehen werden müssen, Ihre Anzeige direkt der Zentralen Bußgeldstelle übermitteln.
Gemäß § 47 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) steht die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde (Bußgeldstelle /E-Mail: bussgeldstelle@xxx ).
Unter Berücksichtigung vorgenannter Faktoren können Sie, sofern es sich um Einzelfeststellungen handelt und Ihre Beobachtungen nicht als private Verkehrsüberwachung angesehen werden müssen, Ihre Anzeige direkt der Zentralen Bußgeldstelle übermitteln"

Ich habe mich natürlich geärgert, insbesondere dass meine Fotos nicht erwähnt wurden. Ich habe dann noch mal wegen deren Beweiskraft nachgefragt und tatsächlich noch einmal eine Antwort bekommen, nämlich diese:

"Die Datums-und Zeitangabe des Tattages, ggf. mit Fotodokumentation (mit Bezug auf den Tatort/Hausnummeroder Straßenschild) allein ist rechtlich nicht beweiskräftig, wenn nicht
unabhängige Dritte dies auch bezeugen können. Die eingeleiteten Bußgeldverfahren würden sonst einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten, wenn der Betroffene den Tatvorwurf bestreitet. Spätestens bei einer möglichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht xxx würde das Verfahren eingestellt werden, weil nur Sie als einziger Zeuge auftreten und dann Aussage gegen Aussage steht. Da Polizeibeamte bzw. Mitarbeiter des Ordnungsamtes grundsätzlich im Rahmen einer Doppelstreife ihren Dienst ausüben, entsteht dieses Problem nicht.
Sollte es zu akuten Verkehrsbehinderungen kommen, steht ihnen das Ordnungsamt unter der Rufnummer xxx gerne zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine weitere schriftliche Kommunikation nicht erfolgen kann, da eine Vielzahl weiterer und vordringlicherer Aufgaben ebenso zeitnah und im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger ebenfalls einer Bearbeitung zugeführt werden müssen."

Jetzt würde ich gerne von Euch eine Einschätzung bekommen, wie diese Aussagen zu bewerten sind. Das Festlegen auf einen zweiten uabhängien Zeugen ist insofern problematisch, weil man den in den seltenesten Fällen hat. Total sonderbar finde ich die Aussage, dass angeblich ein Gericht immer das Verfahren einstellen wird und Fotos per se nicht als Beweismittel anerkennen wird. Das würde ja bedeuten, dass dem Bürger grundsätzlich unterstellt wird, er würde Fotos oder die Metadaten wie Datum und Uhrzeit fälschen?

Jetzt bin ich gespannt auf eure möglichst fundierten Einschätzungen! :)
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Tibor
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Tibor »

Sie fahren auf der Autobahn sicherlich auf der linken Spur auch strikt 119kmh, wenn nur 120 erlaubt sind, oder?
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Tobias__21 »

:phanta

:munch:
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ovaron
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von ovaron »

Echt jetzt? Super Anwort vom Moderator, arbeiten Sie beim Ordnungsamt Berlin? :crazy:

Mir ist völlig egal was auf der Autobahn passiert oder bei anderen Leuten vorm Haus, nur vor meinem halt nicht. Da möchte ich Sie mal sehen wenn sie beim abbiegen wegen Gegenverkehr mitten auf der Kreuzung stehen bleiben müssen weil der Kreuzungsbereich zu ist oder sie beim rausfahren nichts mehr sehen und sich blind herantasten müssen. Machmal kommt man in die regulären Parkplätze nicht mehr rein oder kann keine Kisten einladen weil das Auto 5 cm vor der Stoßstange steht.

Das man überhaupt über sowas diskutieren muß, wozu gibt es denn die Regeln? Aber gut Sie haben recht, ich fasse das Schreiben des Ordnungsamts ja auch als Aufforderung auf, ebenfalls REcht zu brechen. Momentan bin ich halt so blöd und laufe notfalls mal 50 Meter, während unsere VIPs da ihren Spezialparkplatz haben. Fällt mir halt einfach schwer Armleuchter zu sein aber nun gut vielleicht muß ich es werden. #-o

Aber darum ging es mir ja gar nicht. Ich will auch keine REchtsberatung, falls Sie das denken. Mir geht es um die Fotos als Beweismittel und die Frage der unabhängigen Zeugen.

Wenn Sie für Strafvereitelung im Amt plädieren ist das Ihre Sache.
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von JulezLaw »

Strafvereitelung im Amt! Tibor, du Verbrecher, ich hab's schon immer gewusst!
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von ovaron »

Na ich mach bei dem Spaß mal mit. Vermutlich will er bloß weiter mit seinem SUV auf dem Behindertenparkplatz parken, wenn er Brötchen holt. Hat halt Charakter, wie mir scheint. Könnte glatt mein VIP-Nachbar sein.
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Tibor »

ovaron hat geschrieben:Na ich mach bei dem Spaß mal mit. Vermutlich will er bloß weiter mit seinem SUV auf dem Behindertenparkplatz parken, wenn er Brötchen holt. Hat halt Charakter, wie mir scheint. Könnte glatt mein VIP-Nachbar sein.
https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/k ... .86598.php
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Tobias__21 »

Heute hat so ein Penner zwei Parkplätze blockiert, weil er nicht sauber eingeparkt hat. Hab ihm beide Seitenspiegel abgetreten. Der macht das nie mehr. Scheiss aufs Ordnungsamt. So macht man das!
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Tibor »

Soll das jetzt ein Aufruf für Verbrechen gegen die Autofahrerwürde sein?
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Tobias__21 »

Tibor hat geschrieben:Soll das jetzt ein Aufruf für Verbrechen gegen die Autofahrerwürde sein?
Deinen dicken SUV nehm ich mir als nächstes vor!
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Tibor »

Der steht noch im Autohaus.
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Tobias__21 »

Glück gehabt. Aber mein Hass konzentriert sich sowieso gerade eher auf (studentische) Fahrradfahrer. Mittlerweile wird das hier zum russisch Roulette. Kein Helm, kein Licht, die Straßen glatt. Scheißegal, wir fahren trotzdem wie Henker, schauen nicht nach links, schauen nicht nach rechts. Vorfahrt? Rote Ampeln? Uns doch egal. Mich wundert es echt, dass hier nicht noch viel mehr passiert, als es schon der Fall ist. Alleine heute waren es auf einem Weg drei gefährliche Situationen (ich war nur Beifahrer). Wenn mir einer vor dem Auto liegt kriegt er grad noch ne Schelle von mir, bevor ich den Krankenwagen rufe.
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Tibor »

Kann man aus vorsätzlichem Nachtatverhalten auf Sorgfaltspflichtverletzung vorher schließen?
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Tobias__21 »

Tibor hat geschrieben:Kann man aus vorsätzlichem Nachtatverhalten auf Sorgfaltspflichtverletzung vorher schließen?
Nein.
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Ara
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Ara »

Das geile ist doch, dass es hier ein Musterbeispiel für Querulantentum ist. Man teilt ihm 5 Gründe mit warum es nicht geht und er stürzt sich auf 1 Grund und möchte beweisen, dass der gar nicht greift. Dabei erkennt er gar nicht, dass er alle 5 entkräften müsste.

Das erinnert mich an meinen Zivilrichter: "Wenn sie 2 starke und 1 schwaches Argument haben, dann schreiben sie nur die 2 starken... Sonst liest der Unterlegene nur ihr schwaches Argument und legt Rechtsmittel ein"
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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