Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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ovaron
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von ovaron »

Also.... erst mal danke an Tibor und thh für die ernstgemeinten Posts.

Wieso der Strang so verlaufen ist? Ist doch klar, Schublade auf, Schublade zu, Schublade abgeschlossen, fertig. Kann man an Ara gut sehen, ich kann schreiben was ich will, er würde niemals wirklich lesen und auch niemals seine Ansicht ändern und mich weiter mit haltlosen Vorverurteilungen ala "wer weiß wie viele Anzeigen er schon schrieb" bombardieren.

Letzlich erkenne ich selbst, das das Vorgehen mit den vier Anzeigen offenbar strategisch nicht das Schlaueste war. Diese Verkehrsüberwachungskonstruktion war mir nicht bekannt und ich halte es auch für Quatsch, aber das ist ja ein eigenes Thema. Mir ist auch nicht bekannt ob man einen "Dauerverstoß" als solchen anzeigen kann, ich bin halt so vorgegangen wie es das Ordnungsamt auch machen würde, wenn ich am Kudamm an vier verschiedenen Tagen im Parkverbot stehen würde. Ich würde dann vier Knöllchen bekommen, oder nicht?

Der zeitliche Verlauf war für mich wohl auch ungünstig. Ich habe erste mal eine Anzeige geschickt, wie erwähnt die erste meines Lebens, für das erste der beiden Autos dieses VIP-Pärchens (das es zwei sind habe ich der Einfachheit halber bisher weggelassen. Und nein Ara, noch mehr Überraschungen gibt es nicht). Ein Auto hat kein Berliner Kennzeichen, was heute aber ja nichts mehr heißt und natürlich ist auch die Möglichkeit unterschiedlicher Wohnsitze gegeben (weil eines er beiden, mal das eine mal das andere, manchmal länger nicht da ist und es dann vorkommt das das andere wochenlang da im Parkverbot steht und nicht bewegt wird), aber es ist und bleibt ein Pärchen, welches die selbe Wohnung bewohnt und diese Autos fährt. Es ist also dennoch ein Fall, aber mit zwei Fahrzeugen.

Das habe ich in der ersten Anzeige auch genauso deutlich gemacht und auch erklärt, dass die Anzeige für das zweite Fahrzeug sicherlich bald folgt und ich in dieser Sache erst aufhöre wenn die Verstöße aufhören. Ich habe auch darum gebeten mir doch mitzuteilen, was draus wird und um Ratschläge gebeten, falls ich was falsch mache. Aber das ist wahrscheinlich in der Masse zu viel verlangt.

Na ja dann ist drei Wochen nichts passiert, wir waren auch im Urlaub und dann hat der zweite Wagen drei Tage hintereinander da geparkt und ich habe drei Anzeigen hintereinander rausgehauen. Den Text hatte ich ja schon und ich wollte halt Druck machen. Na ja da war er wohl genervt, der Sachbearbeiter da. Wobei er dafür ja noch recht freundlich war und auch ein zweites Mal geantwortet hat.

Aus Normalbürgersicht ist es doch so: Ich schreibe die Anzeige und weiß dann überhaupt nicht was passiert. Und wenn nichts passiert weiß ich nicht woran es liegt, hat das Amt nichts gemacht (was warhscheinlich ist) oder wurde verwarnt und den Betroffenen ist es egal. Und was soll man denn im letzteren Fall machen? Aufgeben? Kommt für mich nicht in Frage, dann müssen doch weitere Anzeigen folgen dürfen, damit die weiterzahlen müssen. So lange bis sie ihr Verhalten ändern und sich an die Regeln halten.

Daraus ergibt sich halt die Frage ab wann eine Verkehrsüberwachung vorliegt, falls denn der Vorwurf haltbar ist. In welchen Abständen sollte ich denn dann tätig werden dürfen, damit es keine Verkehrsüberwachung ist? Das ist total schizophren das Ganze.
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Liz »

@Ara: Es gibt m. E. keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, wegen nachweisbarer Rechtsverstöße nicht belangt zu werden. Wie soll das rein praktisch aussehen: wenn ich 20-mal aufgeschrieben worden bin, weil ich beharrlich in der Feuerwehrzufahrt der Grundschule parke, dann „darf“ ich da künftig sanktionslos parken, weil alles andere verfassungswidrige Totalüberwachung wäre?
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Ara
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Ara »

Liz hat geschrieben:@Ara: Es gibt m. E. keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, wegen nachweisbarer Rechtsverstöße nicht belangt zu werden. Wie soll das rein praktisch aussehen: wenn ich 20-mal aufgeschrieben worden bin, weil ich beharrlich in der Feuerwehrzufahrt der Grundschule parke, dann „darf“ ich da künftig sanktionslos parken, weil alles andere verfassungswidrige Totalüberwachung wäre?
Das Problem liegt an anderen Stellen. Ich hab ja schon die "Section Control" Problematik ins Spiel gebracht. Der Staat braucht halt eine Ermächtigungsgrundlage und ist auch auch an Verhältnismäßigkeitsgrundsätze gebunden. Von dieser Pflicht darf sie sich nicht entbinden, indem sie Privatpersonen einschaltet, soweit wohl unstreitig. Die Behörde wäre, wenn sie sich Privatpersonen bedient (wozu eine spezielle Ermächtigungsgrundlage notwendig wäre), verpflichtet darauf hinzuwirken, dass auch diese Privatpersonen rechtmäßig handeln. Auch insoweit wird das wohl unstreitig sein. Sofern Privatpersonen nicht eingeschaltet werden, sondern von sich aus hoheitliche Aufgaben übernehmen, darf die Behörde keinerlei Anreize setzen, dieses Verhalten fördern oder gar Nutzen darauf ziehen. Darüber kann man sicherlich streiten, ist aber wohl aktuell hM was die Verfassungsauslegung betrifft, zumindest ist diese Ansicht vertretbar.

Unstreitig wird wohl auch sein, dass der Staat nicht eine Totalüberwachung des Straßenverkehrs vornehmen darf. Dazu gehört sowohl das Verbot von technischen Gerätschaften (wie z.B. Section Control oder Kameraüberwachung), als auch die Parkraumüberwachung. Wir haben ja z.B. auch umfangreiche Rechtsprechung vom BVerfG zu "Blitzern". Es darf gerade nicht einfach und überall anlasslos überwacht werden. Siehe zB die Problematik mit den "versteckten Blitzern".

Wenn man nun aber einfach Bürger die Verkehrsüberwachung übernehmen lässt, dann hat man genau diesen Effekt. Die Behörden können sich auch nicht rausreden mit "Wir haben sie dazu nicht ermutigt, wir können dagegen nichts machen". Sie können nämlich sehr wohl etwas machen und zwar indem sie Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen, die sich als unerlaubte Verkehrsüberwachung darstellt, nicht bearbeitet, sondern einstellt. Dafür brauch ich auch nicht wie im Strafrecht über Beweisverwertungsverbote gehen.

Wenn beharrlich die Feuerwehrzufahrt zugeparkt wird (übrigens wieder ein Fall für 110), dann muss gegebenenfalls die Behörde dort halt anlassbezogen die Verkehrsüberwachung erhöhen. Ein Anspruch auf die Durchführung eines einzelnen OWiG-Verfahrens habe ich aber nicht.

Das mag man meinetwegen auch verfassungsrechtlich alles anders sehen. Die Ansicht der Behörde ist in diesem Punkt aber vertretbar und mE auch im Einklang mit der Rechtsprechung des BVerfG.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Tobias__21 »

Wie ihr wegen dem Scheiss wieder abgeht :lmao: Übrigens: Der BGH hat das Raser-Urteil aufgehoben. Das LG darf nochmal ran :)
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ovaron
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von ovaron »

Bist Du hier der Forentroll Tobias? Wie alt bist Du, 12? Als ob Du jemals mit den wirklich großen Themen zu tun haben wirst. :lmao:

Der Quatsch mit der Verkehrsüberwachung hat es jedenfalls schon in die Zeitung geschafft. Wird wohl tatsächlich Berlinweit angewandt.

https://www.prenzlauerberg-nachrichten. ... ng-online/
Zuletzt geändert von ovaron am Donnerstag 1. März 2018, 16:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Tobias__21 »

ovaron hat geschrieben:Bist Du hier der Forentroll Tobias? Wie alt bist Du, 12?

Der Quatsch mit der Verkehrsüberwachung hat es jedenfalls schon in die Zeitung geschafft. Wird wohl tatsächlich Berlinweit angewandt.

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Klappe zu, Du, äääh, Sie Würstchen ;)
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famulus
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von famulus »

:munch:
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Tobias__21 »

famulus hat geschrieben::munch:
Ah, der Famulus'sche munch Smilie ;) Ich glaube aber, dass Du dich noch etwas gedulden musst. Wahrscheinlich feilt der TE gerade an einer Anzeige wegen Beleidigung :D
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von ovaron »

Keine Sorge, mein Würstchen ist nicht so klein wie Deins, sowas kommt in meiner Gedankenwelt gar nicht vor. :alright Ich hatte aber selbst schon drei. Wurde aber alles eingestellt. :(
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Tobias__21 »

ovaron hat geschrieben:Keine Sorge, mein Würstchen ist nicht so klein wie Deins, sowas kommt in meiner Gedankenwelt gar nicht vor. :alright Ich hatte aber selbst schon drei. Wurde aber alles eingestellt. :(
Du wurdest selbst wegen Beleidigung angezeigt? Oder wie darf ich das verstehen? :) Oder hast du heute schon drei Würstchen gegessen? Wiener? Bockwurst? :)
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von ovaron »

Ersteres. Wieso können eigentlich so viele Juristen nicht richtig lesen? Verlernen die das irgendwann wieder im Rahmen einer Berufskrankheit? Oder ist es schlicht Desinteresse am Subjekt?
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Tobias__21 »

ovaron hat geschrieben:Ersteres. Wieso können eigentlich so viele Juristen nicht richtig lesen? Verlernen die das irgendwann wieder im Rahmen einer Berufskrankheit? Oder ist es schlicht Desinteresse am Subjekt?
Letzeres :) Warum hast Du dir die eingefangen? Regst Du dich evtl. zu schnell auf? ;)
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von ovaron »

Nein, das waren Querulanten.
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Tobias__21 »

ovaron hat geschrieben:Nein, das waren Querulanten.
:D :D Deinen Humor hast Du jedenfalls noch nicht verloren!
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Re: Reaktion von Ordnungsamt auf Privatanzeige Falschparker

Beitrag von Dike »

Jetzt fehlt nur noch ein wenig Selbstreflexion. :D
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