Moin liebe Leute,
ich habe ein Problem mit folgender Konstellation:
X wurde von einer GF einer in finanziell hapernden GmbH namens Y kontaktiert. Das Auto steht im Eigentum der Bank. Ohne das diese informiert wird, soll X das Auto verkaufen um bei der Versicherung abzusahnen. X war bezüglich allem eingeweiht. Von den 15.000€ lieferte er bis auf 2.000€ alles bei Y ab. Der Schaden wurde aber nicht mehr bei der Versicherung gemeldet.
Strafbarkeit von X und Y?
Mein Problem ist jetzt beim Betrug, die Frage ist wie hat sich Y strafbar gemacht.
Anknüpfungspunkt ist ein Betrug zu Lasten der Gesellschafter, indem sie dem K das Auto überließ.
Dort prüfe ich den Betrug gegen die Gesellschafter. Ein Irrtum liegt ja nicht vor, weil diese sich mangels Angaben im Sachverhalt keine Vorstellungen von Tatsachen gemacht haben. Aber liegt denn eine konkludente Täuschung über Tatsachen vor? Nach einer Ansicht kann man das bejahen. Demnach kann eine konkludente Täuschung angenommen werden, wenn der Täter die schadenverursachende Anfangssituation verursacht hat. Darunter kann man jetzt subsumieren, dass Y genau eine solche schädigende Ausgangssituation geschaffen hat.
Ist das so richtig gedacht? Oder ist es schon Absurd einen Betrug gegen die Gesellschafter zu prüfen, weil die mit keinem Wort erwähnt werden?
Frage zum Betrug
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Re: Frage zum Betrug
Und, welche Hausarbeit ist das jetzt wieder?
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Re: Frage zum Betrug
Erschleichen von Rechtsberatung?
Wenn ein Auto im Eigentum der Bank steht, dann ist die Bank im Besitz des Fahrzeugbriefs und ohne Fahrzeugbrief kann man ein Auto nicht verkaufen.
Also kann das so gar nicht abgelaufen sein.
Wenn ein Auto im Eigentum der Bank steht, dann ist die Bank im Besitz des Fahrzeugbriefs und ohne Fahrzeugbrief kann man ein Auto nicht verkaufen.
Also kann das so gar nicht abgelaufen sein.
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Re: Frage zum Betrug
Wer ist denn jetzt K? Irgendwie ist die Schilderung des Sachverhalts sehr unverständlich. (Vielleicht auch nur für mich )Leidensgenosse hat geschrieben:Anknüpfungspunkt ist ein Betrug zu Lasten der Gesellschafter, indem sie dem K das Auto überließ.
Grds musst du dich beim Skizzieren einer Klausur (Hausarbeit?) immer fragen, auf was der Klausursteller hinaus will. Im Prinzip musst du alles verwerten was im Sachverhalt steht und oft werden "Hinweise" gegeben in welche Richtung du gehen sollst. Wenn es für dich absurd klingt etwas zu prüfen, weil der Sachverhalt darauf nicht anspielt, so ist es sehr wahrscheinlich, dass genau das nicht Sinn der Sache ist.Leidensgenosse hat geschrieben: Oder ist es schon Absurd einen Betrug gegen die Gesellschafter zu prüfen, weil die mit keinem Wort erwähnt werden?
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Re: Frage zum Betrug
Evtl. bin ich ja einfach zu blöd, aber ich verstehe kein Wort. Ich hoffe für Dich, dass Du Dich bei der Bearbeitung der Hausarbeit klarer ausdrückst.
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Re: Frage zum Betrug
Danke soweit an alle.
Über den Verkauf des Autos sind keine Anhaltspunkte gegeben. Die Aufgabe wurde von mir 1:1 wiedergegeben. Mir ist die Schilderung des Sachverhaltes auch unverständlich.
Über den Verkauf des Autos sind keine Anhaltspunkte gegeben. Die Aufgabe wurde von mir 1:1 wiedergegeben. Mir ist die Schilderung des Sachverhaltes auch unverständlich.
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Re: Frage zum Betrug
In der Realität nicht, aber in Klausur- und Hausarbeitssachverhalten kann das schon vorkommen.Dike hat geschrieben: Wenn ein Auto im Eigentum der Bank steht, dann ist die Bank im Besitz des Fahrzeugbriefs und ohne Fahrzeugbrief kann man ein Auto nicht verkaufen.
Also kann das so gar nicht abgelaufen sein.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Frage zum Betrug
Das mögen alles spannende Fragen sein, die der Threadersteller aber selbst klären müssen wird, weil der so rätselhafte Sachverhalt entweder einer Hausarbeit oder aber dem realen Leben entspringen dürfte.